Auflösung Bedarfsgemeinschaft / Trennung mit drei Kindern

  • Suche dringenden Rat,

    hab mich aus einer Bedarfsgemeinschaft gelöst durch Trennung.

    Lebe nun mit drei Kindern als Alleinerziehende in einem eigenen Hausstand. Der Vater der Kinder bezieht zur Zeit Krankengeld und kann deshalb keinen Unterhalt für seine beiden Kinder zahlen. Es wurde eine Beistandschaft beantragt.

    Nun zu meiner Situation: Ich beziehe zur Zeit ALG II für mich und erhalte Kindergeld für die drei Kinder und Elterngeld.
    Für meine insgesamt drei Kinder erhalte ich Unterhaltsvorschuss ( die Kinder sind 9 - 3 - 1 Jahr alt )

    Ich möchte nun mit 32 Jahren eine Erwerbsminderungsrente beantragen, da ich bei drei Kindern spätestens wenn der jüngste drei Jahre ist und in den Kindergarten gehen soll - dann einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach gehen müsste.
    Ich habe leider keine Ausbildung bisher abschliessen können. Zur Zeit habe ich bereits 20 % anerkannt.

    Was muss ich nun tun um aus dem ALG II - Bezug ganz herauszufallen !

    Nach dem Bezug von Elterngeld für das jüngste Kind werde ich nach dem Elterngeldbezug - dann Landeserziehungsgeld erhalten (Bayern).

    Wenn nun der Vater der beiden Kinder den vollen Unterhaltssatz zahlen wird, falle ich dann auch automatisch aus dem ALG II Bezug heraus.

    Zur Zeit wird meine Miete in Höhe von 700,- Euro warm gezahlt. Ein Darlehen für die Mietkaution habe ich nicht erhalten da die Miete 2,50 Euro über dem angemessenen Regelsatz lag. Ich habe die Kaution nun von Müttern in Not erhalten.

    Ich möchte keine neue Bedarfsgemeinschaft mehr gründen, da ich dann noch weniger Leistung erhalten werde !

    Wer kann mir sagen ob ich mit einer Erwerbsminderungsrente und dem Kindergeld und Unterhalt für die Kinder aus dem Leistungsbezug falle und wann ?

  • Hallo,

    Zitat

    Ich möchte nun mit 32 Jahren eine Erwerbsminderungsrente beantragen, da ich bei drei Kindern spätestens wenn der jüngste drei Jahre ist und in den Kindergarten gehen soll - dann einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach gehen müsste.

    Das ist absolut kein Grund für eine EM-Rente (ich verzichte jetzt lieber auf einen Kommentar zu deiner Begründung), ein entsprechender Antrag mit dieser Begründung ist vollkommen sinnlos. Daher gehe ich auf die Widersprüche in deiner Anfrage auch nicht weiter ein.

    Gruß!

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