Chaos ALG II

  • nabend zusammen,

    meine freundin wohnt in einer mietwohnung und bekommt hartz 4 (komplett) gezahlt.
    sie zahlt glaub ich 20 euro auf die wohnung drauf da sie ein wenig zu gross ist.

    sie ist im moment von einem amtsarzt aufgrund psychischer probleme krank ( arbeitsunfähig ) geschrieben.

    wir spielen mit dem gedanken zusammen zu ziehen.
    ich verdiene ca 1050 euro netto und befinde mich in einer privatinsolvenz.

    wir haben weder gemeinsame konten noch sonstwas.

    frage:

    sind ihre zuschüsse komplett weg in dem moment ?
    (das sagt zumindest der hartz 4 rechner)

    was gibt es zu beachten ?

    was ist eine bedarfsgemeinschft?
    ab wann zählt diese überhaupt?

    würde mich über infos tips ratschläge freuen.

    netter gruss
    m.

  • Als Bedarfsgemeinschaft schrieb mir seiner Zeit meine SB per Mail das meiner Partnerin bis 1300€ Bruttoverdienst und ca. 1120€ Netto meinerseits, noch um die 200€ zustehen würden. Dazu käme dann noch ein halber Warmmietanteil. Wie das bei Euch aussieht einfach mal UNVERBINDLICH (!!!) nachfragen. Immer betonen das es noch nicht so ist, sonst stoppen die gern sofort alle Zahlungen bis die Papiere komplett sind. Des weiteren seid Ihr ja nicht zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft wenn Ihr getrennte Zimmer vorweisen könnt. Allerdings haben wir das gar nicht erst versucht weil wir uns da nichts nachsagen lassen wollten (Zu anderen wollten wir auch nicht das wer raus kommt und evtl. sogar den Kühlschrank kontroliert ob wir die lebensmittel auch trennen). Aber so viel ich weiss kann man bis zu 3 jahren zusammen leben ohne das eine Bedarfsgemeinschaft nachgewiesen werden muss. Bei Bedarsgemeinschaft wird Deiner Partnerin von Anfang an schon mal 10% vom Bedarf abgezogen, das ist dann die grundrechnung. Sollten beide Hart4 sein fehlen 2 mal 10%, so einfach machen die sich das.
    Ich glaub, einfacher wäre es einfach (falls möglich) ein Zimmer ofiziell bei Ihr zu mieten und Dein Mietanteil wird dann bei Ihr abgezogen.

  • Hallo,

    Zitat

    Des weiteren seid Ihr ja nicht zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft wenn Ihr getrennte Zimmer vorweisen könnt

    Das allein reicht nicht, es bedarf schon weiterer Kriterien, um eine BG zu widerlegen.

    Zitat

    Aber so viel ich weiss kann man bis zu 3 jahren zusammen leben ohne das eine Bedarfsgemeinschaft nachgewiesen werden muss.

    Nicht 3, sondern 1 Jahr.

    Zitat

    Ich glaub, einfacher wäre es einfach (falls möglich) ein Zimmer ofiziell bei Ihr zu mieten und Dein Mietanteil wird dann bei Ihr abgezogen.

    Das wäre dann ein Betrugsversuch.

    Zitat

    Sollten beide Hart4 sein fehlen 2 mal 10%, so einfach machen die sich das.

    Äh - ein Alleinstehender hat durchaus höhere Ausgaben als ein Paar. Insofern sehe ich da eigentlich keine Ungerechtigkeit.

    Zitat

    sind ihre zuschüsse komplett weg in dem moment ?

    Sofern Ihr nicht miteinander wirtschaftet, wird das erste Jahr noch keine BG unterstellt und die Freundin erhält 345 € plus die Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Gruß!

  • Danke für die antworten.

    ich will weder betrügen noch irgendwelche tricks anwenden.

    was ist wenn wir zusammen wirtschaften?

    ich habe eine insolvenz laufen und wir werden die nächsten jahre keine gemeinsamen konten haben bzw. gegenseitig finanziell keine verpflichtungen übernehmen (können).

    oder muss man sich generell im ersten Jahr keinen kopf machen?

    denke der mietvertrag muss eh auf uns beide laufen, 1 zimmer untervermieten darf sie nicht und gibt es auch nicht, da zu klein die bude.
    denke ich werde dann die miete zahlen .

    was ist damit: sie ist ja auch vom amtsarzt krank geschrieben.....?

    danke euch für hilfe.
    m

  • Hallo,

    Zitat

    ich will weder betrügen noch irgendwelche tricks anwenden

    Das wollte ich Dir auch nicht unterstellen. Vielmehr war das eher eine Antwort auf den Rat von Tapi (die/der es sicher auch nur gut meinte).

    Zitat

    ich habe eine insolvenz laufen

    Das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

    Zitat

    wir werden die nächsten jahre keine gemeinsamen konten haben bzw. gegenseitig finanziell keine verpflichtungen übernehmen (können).

    Das wäre ein Anfang, um das erste Jahr des Zusammenleben nicht als BG eingeschätzt zu werden. Allerdings ist die Sache mit dem Wirtschaften ziemlich kompliziert und ich gebe aus juristischen Gründen keine Hinweise, was für Anforderungen erforderlich sind, um das mit dem "Wirtschaften" zu widerlegen. Du kannst unter sozial-hotline.de Experten kostenlos anrufen, die Dir da sicher weiter helfen können.

    Zitat

    denke der mietvertrag muss eh auf uns beide laufen, 1 zimmer untervermieten

    Wie schon geschrieben, würde das u.U. sowieso als Betrugsversuch gewertet werden.

    Zitat

    was ist damit: sie ist ja auch vom amtsarzt krank geschrieben.....?

    Ja und? Was hat das mit Deiner Frage zu tun?

    Gruß!

  • Ja und? Was hat das mit Deiner Frage zu tun?

    Gruß!

    ja sorry wie du merkst bin ich kein fachmann in diesem gebiet.

    wahrscheinlich wirds ganz normal laufen, sie geht zum amt und füllt einen neuen antrag aus und dann abwarten....

    danke danke

  • Hallo,

    Zitat

    ja sorry wie du merkst bin ich kein fachmann in diesem gebiet.

    Kein Problem. Ich wollte mit meiner Antwort

    Zitat

    Ja und? Was hat das mit Deiner Frage zu tun?

    nur zum Ausdruck bringen, daß die Krankschreibung nichts mit der Frage nach einer BG zu tun hat.

    Gruß!

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