Hallo,
ich möchte für eine Nachbarin fragen
sie hat den Antrag auf auf Arbeitslosengeld im März gestellt und immer noch nichts bekommen
da laut Amt was fehlte und dann die Unterlagen verloren gingen
bekommt sie dann ab März nachbezahlt
sie lebt mit ihrem Lebenspartner zusammen und einem Kind von 2 Jahren
der Lebenspartner verdient 900 Euro Netto im Monat
sie bekommt Kindergeld und Unterhalt für das Kind 300 Euro im Monat
als Hartz 4 soll sie 135 Euro,einen teil zur Miete und Heizkosten auch ist sie daher Krankenversichert bekommen
jetzt bekommt ihr Lebenspartner Urlaubsgeld
da meinte ihre Sachbearbeiterin.wenn er mehr als 600 Euro Netto bekommt wird sie für 6 Monate gesperrt
natürlich ist sie nun verzweifelt,weil wie sollen sie von 1200 Euro Miete,Heizkosten und ihre Krankenkasse bezahlen
nun möchte meine Nachbarin wissen ob die Auskunft richtig ist
ist diese Auskunft richtig
-
Möwe -
27. Mai 2013 um 06:11 -
Erledigt
-
-
Und wie hat die Sachbearbeiterin diese Sperrung begründet?
-
wegen dem Urlaubsgeld soll sie eventuell Sperre bekommen
-
Hallo,
eine Sperre wegen Urlaubsgeld findet nicht statt und ist wohl auch nicht gemeint.
Vielmehr dürfte die Höhe des UG eine Rolle spielen: es wird auf das ALG II angerechnet, wodurch es dazu kommen kann, daß die Höhe des ALG II entsprechend ändert - bis hin dazu, daß eine Zeitlang gar kein Anspruch besteht.
Gruß!
-
Evtl. macht es Sinn, sich das Urlaubsgeld in Raten über mehrere Monate auszahlen zu lassen.
Wenn sich dadurch der Lohn monatlich etwas erhöht darauf achten das man nicht über die Maximalgrenze kommt.
So wird das "zusätzliche Geld" zwar mit eingerechnet und abgezogen, aber man bleibt in der Leistung,
sprich Krankenversicherung etc. wir weiterhin gezahlt. -
Heute hatte sie einen Termin bei der Sachbearbeiterin,jetzt heißt es sie bekommt gar nichts
auch ohne Urlaubsgeld würde ihr nichts zustehen
nur fragen wir uns wieso es erst heißt sie bekommt 135 Euro teil zur Miete und Heizkosten
dürfen die das Geld vom Kind überhaupt anrechnen -
Ja, das Geld des Kindes darf angerechnet werden und wird es auch. Wenn für das Kind Kindergeld gezahlt wird und auch noch Unterhalt, zusammen 300 Euro, dürfte der Bedarf des Kindes (fast) vollständig gedeckt sein. In einer Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen des gesamten Haushalts angerechnet.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!