ist diese Auskunft richtig

  • Hallo,
    ich möchte für eine Nachbarin fragen
    sie hat den Antrag auf auf Arbeitslosengeld im März gestellt und immer noch nichts bekommen
    da laut Amt was fehlte und dann die Unterlagen verloren gingen
    bekommt sie dann ab März nachbezahlt
    sie lebt mit ihrem Lebenspartner zusammen und einem Kind von 2 Jahren
    der Lebenspartner verdient 900 Euro Netto im Monat
    sie bekommt Kindergeld und Unterhalt für das Kind 300 Euro im Monat
    als Hartz 4 soll sie 135 Euro,einen teil zur Miete und Heizkosten auch ist sie daher Krankenversichert bekommen
    jetzt bekommt ihr Lebenspartner Urlaubsgeld
    da meinte ihre Sachbearbeiterin.wenn er mehr als 600 Euro Netto bekommt wird sie für 6 Monate gesperrt
    natürlich ist sie nun verzweifelt,weil wie sollen sie von 1200 Euro Miete,Heizkosten und ihre Krankenkasse bezahlen
    nun möchte meine Nachbarin wissen ob die Auskunft richtig ist

  • Hallo,

    eine Sperre wegen Urlaubsgeld findet nicht statt und ist wohl auch nicht gemeint.

    Vielmehr dürfte die Höhe des UG eine Rolle spielen: es wird auf das ALG II angerechnet, wodurch es dazu kommen kann, daß die Höhe des ALG II entsprechend ändert - bis hin dazu, daß eine Zeitlang gar kein Anspruch besteht.

    Gruß!

  • Evtl. macht es Sinn, sich das Urlaubsgeld in Raten über mehrere Monate auszahlen zu lassen.
    Wenn sich dadurch der Lohn monatlich etwas erhöht darauf achten das man nicht über die Maximalgrenze kommt.
    So wird das "zusätzliche Geld" zwar mit eingerechnet und abgezogen, aber man bleibt in der Leistung,
    sprich Krankenversicherung etc. wir weiterhin gezahlt.

  • Heute hatte sie einen Termin bei der Sachbearbeiterin,jetzt heißt es sie bekommt gar nichts
    auch ohne Urlaubsgeld würde ihr nichts zustehen
    nur fragen wir uns wieso es erst heißt sie bekommt 135 Euro teil zur Miete und Heizkosten
    dürfen die das Geld vom Kind überhaupt anrechnen

  • Ja, das Geld des Kindes darf angerechnet werden und wird es auch. Wenn für das Kind Kindergeld gezahlt wird und auch noch Unterhalt, zusammen 300 Euro, dürfte der Bedarf des Kindes (fast) vollständig gedeckt sein. In einer Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen des gesamten Haushalts angerechnet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!