Guten Tag,
dies ist mein zweiter Post hier. Ich bin unter 30, hatte bisher nie Gebrauch vom Arbeitsamt gemacht, meine Situation hat mich aber dieses Jahr leider dazu gezwungen ALG II zu beantragen. Möchte nicht groß über meine Vorbildung reden, es ist aber so dass ich erst seit 03.2013 arbeitslos bin und bereits jetzt eine Vollzeitstelle (Ausbildungsplatz) gefunden habe. Ich bin mir sehr unsicher auf was zu tun ist:
1. ALG II Förderung bis wann: Mitte August startet meine Ausbildung. Ich suche natürlich (im Eigeninteresse!) weiter nach sozialversicherungspflichtiger Arbeit bis Mitte August. Jedoch ist es so, dass ich mich aufgrund "Vermittlungsvorschlag" mit "Rechtsfolgenbelehrung" bei Firmen für Vollzeitstellen (sozialversicherungspflichtig) bewerben musste. Meine Sachbearbeiterin hat dabei natürlich nicht nur ignoriert, dass ich hier in der Region gar nicht arbeiten will, sondern v.a. dass ich für den Job insofern nicht geeignet bin, dass ich ja eine Ausbildung anstreb(t)e und nun auch bekommen habe! Ich wurde jedoch nun vom AG zum Bewerbungsgespräch nächsten Freitag eingeladen, der Job ist aber für 12+ Monate ausgelegt! Der Job ist gut bezahlt (besser als die Ausbildung) und ich würde ihn gerne machen, aber die Ausbildung geht vor, da diese wesentlich zukunftsorientierter ist. (Und es gilt ja "Berufsfreiheit"?!) Da ich aber ja die Eingliederungsvereinbarung und damit auch die Rechtsfolgenbelehrung bzgl. dieses AG's unterschrieben habe (man hat ja keine Wahl), habe ich der Firma erstmal zugesagt (darf ja nicht einfach so absagen?!). Weil ich mir nicht sicher über die Rechtsfolgen war. Ich habe aber auch nicht meine Sachbearbeiterin angerufen, denn ich bin mir unsicher über:
Wenn ich meiner Sachbearbeiterin über die Zusage informiere, wird mir dann mein ALG II gestrichen? Ab wann? Das Problem ist, der Job startet ja erst Mitte August und ich werde frühestens Ende August bezahlt, d. h. ich komme ohne ALG II bis inkl. August 2013 (solange ist meines auch bewilligt!) absolut nicht zurande! (Ich habe aber aktuell keinerlei Ersparnisse und meine Eltern können und wollen mich absolut nicht unterstützen.) Da ja "ALG II" auch offiziell als "für erwerbsfähige Hilfebedürftige / Grundsicherung für Arbeitsuchende" definiert ist, sollte ich das doch hoffentlich noch erhalten? Ich habe weder Kraft noch Zeit, mich da noch in einen Rechtsstreit einzulassen. Und zu der o.g. Stelle: Die Firma wird mich sicher nicht für nur acht Wochen in verantwortlicher Büro-Position (und bei gutem Gehalt!) einstellen, ich hoffe das sieht auch meine Sachbearbeiterin ein? :-/ Die einzige Lösung, falls meine SB auf stur schaltet, sehe ich darin den AG ehrlich über die Sachlage zu informieren? Ich kann ja nicht weiter lügen und die Zeit der Personalabteilung des AG stehlen!
2. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe): Ebenfalls habe ich Angst, dass das o.g. passiert, wenn ich den BAB-Bogen anfordere. Denn wie ich es verstehe, ist man ja als BAB-Beantragender der Arsch und kann das Formular nicht herunterladen, sondern muss es per Telefon anfordern, es wird aber vom lokalen Jobcenter zugeschickt?! Ich habe Angst dass meine Sachbearbeiterin davon erfährt i.d.S. dass das negative Folgen auf meinen ALG II Anspruch oder andere Leistungen (Umzugs- und Erstausstattungsansprüche) hat. Aber es ist so, dass auch obwohl mein Arbeitgeber sehr gut bezahlt, ich ohne BAB absolut nicht hinkomme! Denn nach Abzug von KV, Pflichtbeiträgen und vermögenswirksamen Leistungen (<50 € / Monat) bleibt mir ohne BAB weniger als ich jetzt an ALG II zum Leben habe!! Denn die Wohnungen sind sehr teuer in der Großstadt in die ich für den Job ziehe bzw. schwer günstig und gut gelegene zu bekommen...
3. BAB-Bezugsdauer und Berechnungsgrundlage: So wie ich gelesen habe, bekomme ich BAB nach erfolgreichem Antrag für 18 Monate. Berechnungsgrundlage ist die Einkommensteuerhöhe meiner Eltern -2 Jahren. Da diese in 2011 bei "0" (ja!) lag - da mein Vater selbstständig ist - heißt das, dass ich bis Ende 2014 Ruhe habe? Denn ich befürchte, dass ich ansonsten bis Ende 2013 (oder spätestens Ende 2014) meinen Vater verklagen muss :(, da jetzt schon klar ist, dass auf Basis der 2012/2013 EkSt.-Erklärung für mich BAB bei erneuter Antragsstellung abgelehnt wird, ich aber trotzdem keinen Cent von meinem Dad bekommen werde! Es würde mir sehr helfen, wenn mir jmd. sagen kann, ob ich diesen Klage-Prozess bereits direkt nach Antragsstellung (diese Woche) einleiten muss oder noch etwas warten kann. (Werde dann wohl den RA von meinem Weihnachtsgeld bezahlen...toll...) Denn ich sehe nicht, wo sonst noch Geld herkommen sollte, ich kann nicht 12 von 12 Monaten jedes Wochenende noch zusätzlich zur 40 Std. / Woche arbeiten gehen, das ist absolut unmöglich und potentiell unerlaubt !
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!