Ausbildung in der Tasche: Dem Jobcenter mitteilen? BAB? Andere Einladungen: Was tun?

  • Guten Tag,

    dies ist mein zweiter Post hier. Ich bin unter 30, hatte bisher nie Gebrauch vom Arbeitsamt gemacht, meine Situation hat mich aber dieses Jahr leider dazu gezwungen ALG II zu beantragen. Möchte nicht groß über meine Vorbildung reden, es ist aber so dass ich erst seit 03.2013 arbeitslos bin und bereits jetzt eine Vollzeitstelle (Ausbildungsplatz) gefunden habe. Ich bin mir sehr unsicher auf was zu tun ist:

    1. ALG II Förderung bis wann: Mitte August startet meine Ausbildung. Ich suche natürlich (im Eigeninteresse!) weiter nach sozialversicherungspflichtiger Arbeit bis Mitte August. Jedoch ist es so, dass ich mich aufgrund "Vermittlungsvorschlag" mit "Rechtsfolgenbelehrung" bei Firmen für Vollzeitstellen (sozialversicherungspflichtig) bewerben musste. Meine Sachbearbeiterin hat dabei natürlich nicht nur ignoriert, dass ich hier in der Region gar nicht arbeiten will, sondern v.a. dass ich für den Job insofern nicht geeignet bin, dass ich ja eine Ausbildung anstreb(t)e und nun auch bekommen habe! Ich wurde jedoch nun vom AG zum Bewerbungsgespräch nächsten Freitag eingeladen, der Job ist aber für 12+ Monate ausgelegt! Der Job ist gut bezahlt (besser als die Ausbildung) und ich würde ihn gerne machen, aber die Ausbildung geht vor, da diese wesentlich zukunftsorientierter ist. (Und es gilt ja "Berufsfreiheit"?!) Da ich aber ja die Eingliederungsvereinbarung und damit auch die Rechtsfolgenbelehrung bzgl. dieses AG's unterschrieben habe (man hat ja keine Wahl), habe ich der Firma erstmal zugesagt (darf ja nicht einfach so absagen?!). Weil ich mir nicht sicher über die Rechtsfolgen war. Ich habe aber auch nicht meine Sachbearbeiterin angerufen, denn ich bin mir unsicher über:
    Wenn ich meiner Sachbearbeiterin über die Zusage informiere, wird mir dann mein ALG II gestrichen? Ab wann? Das Problem ist, der Job startet ja erst Mitte August und ich werde frühestens Ende August bezahlt, d. h. ich komme ohne ALG II bis inkl. August 2013 (solange ist meines auch bewilligt!) absolut nicht zurande! (Ich habe aber aktuell keinerlei Ersparnisse und meine Eltern können und wollen mich absolut nicht unterstützen.) Da ja "ALG II" auch offiziell als "für erwerbsfähige Hilfebedürftige / Grundsicherung für Arbeitsuchende" definiert ist, sollte ich das doch hoffentlich noch erhalten? Ich habe weder Kraft noch Zeit, mich da noch in einen Rechtsstreit einzulassen. :( Und zu der o.g. Stelle: Die Firma wird mich sicher nicht für nur acht Wochen in verantwortlicher Büro-Position (und bei gutem Gehalt!) einstellen, ich hoffe das sieht auch meine Sachbearbeiterin ein? :-/ Die einzige Lösung, falls meine SB auf stur schaltet, sehe ich darin den AG ehrlich über die Sachlage zu informieren? Ich kann ja nicht weiter lügen und die Zeit der Personalabteilung des AG stehlen!

    2. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe): Ebenfalls habe ich Angst, dass das o.g. passiert, wenn ich den BAB-Bogen anfordere. Denn wie ich es verstehe, ist man ja als BAB-Beantragender der Arsch und kann das Formular nicht herunterladen, sondern muss es per Telefon anfordern, es wird aber vom lokalen Jobcenter zugeschickt?! Ich habe Angst dass meine Sachbearbeiterin davon erfährt i.d.S. dass das negative Folgen auf meinen ALG II Anspruch oder andere Leistungen (Umzugs- und Erstausstattungsansprüche) hat. Aber es ist so, dass auch obwohl mein Arbeitgeber sehr gut bezahlt, ich ohne BAB absolut nicht hinkomme! Denn nach Abzug von KV, Pflichtbeiträgen und vermögenswirksamen Leistungen (<50 € / Monat) bleibt mir ohne BAB weniger als ich jetzt an ALG II zum Leben habe!! Denn die Wohnungen sind sehr teuer in der Großstadt in die ich für den Job ziehe bzw. schwer günstig und gut gelegene zu bekommen...

    3. BAB-Bezugsdauer und Berechnungsgrundlage: So wie ich gelesen habe, bekomme ich BAB nach erfolgreichem Antrag für 18 Monate. Berechnungsgrundlage ist die Einkommensteuerhöhe meiner Eltern -2 Jahren. Da diese in 2011 bei "0" (ja!) lag - da mein Vater selbstständig ist - heißt das, dass ich bis Ende 2014 Ruhe habe? Denn ich befürchte, dass ich ansonsten bis Ende 2013 (oder spätestens Ende 2014) meinen Vater verklagen muss :(, da jetzt schon klar ist, dass auf Basis der 2012/2013 EkSt.-Erklärung für mich BAB bei erneuter Antragsstellung abgelehnt wird, ich aber trotzdem keinen Cent von meinem Dad bekommen werde! :( Es würde mir sehr helfen, wenn mir jmd. sagen kann, ob ich diesen Klage-Prozess bereits direkt nach Antragsstellung (diese Woche) einleiten muss oder noch etwas warten kann. (Werde dann wohl den RA von meinem Weihnachtsgeld bezahlen...toll...) Denn ich sehe nicht, wo sonst noch Geld herkommen sollte, ich kann nicht 12 von 12 Monaten jedes Wochenende noch zusätzlich zur 40 Std. / Woche arbeiten gehen, das ist absolut unmöglich und potentiell unerlaubt !

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

  • Wäre es möglich, von dem Text eine Kurzfassung zu bekommen? Ich habe nun mehrfach versucht, hier durchzulesen, steige aber nicht ganz durch, worum es sich eigentlich handelt.

    Du bist seit März 2013 auf ALG II angewiesen. Was ist ab August, eine Ausbildungsstelle oder ein Job? Spielt eigentlich auch keine Rolle, da egal ob Ausbildung oder Job (wenn nicht gerade Aufstocker) du aus dem Hartz IV Bezug rausgehst.

  • Hallo,

    Zitat

    Meine Sachbearbeiterin hat dabei natürlich nicht nur ignoriert, dass ich hier in der Region gar nicht arbeiten will, sondern v.a. dass ich für den Job insofern nicht geeignet bin, dass ich ja eine Ausbildung anstreb(t)e

    Dein Wunsch, nicht in der Region zu arbeiten spielt genauso wenig eine Rolle wie der Wunsch nach einer Ausbildung. Auch das Argument, Du seiest für einen Job nicht geeignet, weil Du eine Ausbildung anstrebst, ist ohne jegliches Interesse. Insofern sehe ich hier kein "Ignorieren" des Jobcenters.

    Zitat

    aber die Ausbildung geht vor, da diese wesentlich zukunftsorientierter ist.

    Falsch. erstmal geht die Absicherung des eigenen Lebensunterhaltes vor, solange Du auf ALG II angewiesen bist.

    Zitat

    (Und es gilt ja "Berufsfreiheit"?!)

    Ja - solange Du keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen mußt.

    Zitat

    Wenn ich meiner Sachbearbeiterin über die Zusage informiere, wird mir dann mein ALG II gestrichen?

    Welche Zusage denn - die auf den vermittelten Job oder die für die Ausbildung? Wie pikary schon richtig schreibt, ist das aus Deinem Text nicht ersichtlich.

    Zitat

    Denn wie ich es verstehe, ist man ja als BAB-Beantragender der Arsch und kann das Formular nicht herunterladen, sondern muss es per Telefon anfordern, es wird aber vom lokalen Jobcenter zugeschickt?!

    Ich verstehe zwar absolut nicht, warum man dann der "Ar***" sein sollte, bloß weil man ein Formular telefonisch oder persönlich anfordern muß, aber das Jobcenter hat mit BAB absolut nichts zu tun.

    Zitat

    Ich habe Angst dass meine Sachbearbeiterin davon erfährt i.d.S. dass das negative Folgen auf meinen ALG II Anspruch oder andere Leistungen (Umzugs- und Erstausstattungsansprüche) hat.

    Auch das Argument verstehe ich nicht. Mit Aufnahme einer Berufsausbildung besteht prinzipiell kein Anspruch auf ALG II - das hat nichts mit BAB zu tun.

    Was das BAB selbst betrifft - hast Du denn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?

    Gruß!

  • Welche Zusage denn - die auf den vermittelten Job oder die für die Ausbildung? Wie pikary schon richtig schreibt, ist das aus Deinem Text nicht ersichtlich.


    Beide! Zuerst natürlich die über die Ausbildung (habe ich Ende letzter Woche erhalten), da geht es also um die Frage dass ich mich schonmal mental und argumentativ vorbereiten sollte auf die Frage, auf wann sich jetzt mein ALG II verkürzt. (Ich würde daher gerne wissen ob das ALG II Anfang oder Ende August ausfällt - oder bereits jetzt!) Denn mit dem Argument "Sie bekommen dann ja BAB und Ausbildungsgehalt" kann ja nicht ziehen, weil ich ja (für) die ersten 15 Tage kein Gehalt bekomme (weil es erst am 15. losgeht) und das BAB nur bei maximal 284 € (eher weniger) liegt, ALG II aber bei 382 €. Dann stehe ich also plötzlich mit unter 284 € / Monat da (plus Umzug trulala!), das kann ja nicht rechtens sein?

    Zweitens ist dann davon unabhängig die Frage, was ich mit der Einladung (nicht Angebot!) zum 12-Monats-Job mache bzw. was die Sachbearbeiterin aus eurer Sicht sagen wird? Die kann mich ja nicht davon abhalten meinen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben oder den vernichten! :rolleyes: Es bringt evtl. eh nix das hier zu diskutieren, aber ich hoffe es wird der SB (und euch) klar sein, dass wenn mich die SB das Bewerbungsgespräch nicht absagen lässt, ich halt den Arbeitgeber über die Tatsache informiere, dass ich nur bis 15. August zur Verfügung stehe, denn ich sehe nicht ein für ALG II einen AG anzulügen! Ich fürchte mich nur davor was das für ALG2-Konsequenzen hat, daher wäre es evtl. sinnvoller, gar nicht den SB einzuschalten, sondern die Lage direkt dem AG mitzuteilen, damit dieser mir eine Absage schreiben kann?

    Auch das Argument verstehe ich nicht. Mit Aufnahme einer Berufsausbildung besteht prinzipiell kein Anspruch auf ALG II - das hat nichts mit BAB zu tun.


    Das ist mir klar. Es geht mir auch nicht um das ALG II nach Ende August, dass das wegfällt ist mir ja klar. Dafür beantrage ich ja BAB. Dein Hinweis das BAB hätte nichts mit dem Jobcenter zu tun erleichtert mich, aber im www steht halt was anderes...:

    Zitat

    Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.


    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentr…ihilfe-BAB.html

    Was das BAB selbst betrifft - hast Du denn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?


    Nein.

  • Hallo,

    Zitat

    Ich würde daher gerne wissen ob das ALG II Anfang oder Ende August ausfällt - oder bereits jetzt!

    Der Anpruch endet am Tag vor Ausbildungsbeginn.

    Zitat

    und das BAB nur bei maximal 284 € (eher weniger) liegt

    Wie kommst Du denn auf diese Summe? Das BAB kann wesentlich höher sein.

    Zitat

    das kann ja nicht rechtens sein?

    Rechtens? Irgendwie scheinst Du mir einige Begriffe durcheinander zu würfeln. Das BAB errechnet sich aus genau definierten Parametern (wie auch das ALG II).

    Zitat

    Zweitens ist dann davon unabhängig die Frage, was ich mit der Einladung (nicht Angebot!) zum 12-Monats-Job mache bzw. was die Sachbearbeiterin aus eurer Sicht sagen wird?

    Naja. Dir wird offensichtlich ein Job angeboten, den Du nicht wahrnehmen willst, weil Du der Meinung bist, daß eine Ausbildung mehr bringt. Mit Beginn der Ausbildung bist Du raus aus dem ALG-II-Bezug, aber keiner weiß, ob die Ausbildung das bringt, was Du Dir erhoffst (wobei Du bisher auch nichts davon geschrieben hast, warum Dir die Ausbildung so wichtig ist). Der angebotene Job sorgt zumindest dafür, daß Du wenigstens 12 Monate Deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst. Ob du nach der Subildung einen Job findest, der das gleiche garantieren kann, weiß ich mangels Angaben Deinerseits nicht.

    Überhaupt ist das ein Problem bei deiner Frage: Du schreibst nichts über Dein Alter, Deinen bisherigem Berufsleben - erwartest aber einen Ratschlag ohne jegliche Basisinformationen.

    Zitat

    dass wenn mich die SB das Bewerbungsgespräch nicht absagen lässt, ich halt den Arbeitgeber über die Tatsache informiere, dass ich nur bis 15. August zur Verfügung stehe

    Dann wirst Du eine sofortige Sperre vom JC bekommen. Du weißt doch bereits jetzt, daß Du in Kürze eine Ausbildung beginnst und hast das JC davon nicht informiert. Die Grundlage für das ALG II ist aber die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, die bei Dir nicht gegeben ist. Anders gesagt: hättest Du Deinem JC rechtzeitig von Deinem Ausbildungswunsch und -beginn berichtet, käme es nicht zu einem Vermittlungsversuch und Du hättest bis Ausbildungsbeginn das ALG II erhalten. So aber hast Du eine Steilvorlage für eine sofortige Sperre geliefert.

    Zitat

    aber im www steht halt was anderes...:
    Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Agentur für Arbeit ist das Arbeitsamt und nicht das Jobcenter...

    Gruß!

  • Zitat

    Anders gesagt: hättest Du Deinem JC rechtzeitig von Deinem Ausbildungswunsch und -beginn berichtet, käme es nicht zu einem Vermittlungsversuch und Du hättest bis Ausbildungsbeginn das ALG II erhalten. So aber hast Du eine Steilvorlage für eine sofortige Sperre geliefert.

    Das ist deine Annahme. Absurd. Natürlich weiß das Jobcenter Bescheid und hat mir auch diverse Vermittlungsvorschläge für Ausbildungen vorgelegt, bei denen ich mich auch beworben habe. Der hier genannte Job war tatsächlich der einzige Vollzeitjob der mir als VV "angeboten" wurde... Ich habe denen gar nichts verheimlicht! Und wie gesagt, ich werde das Jobcenter ja umgehend informieren (habe nicht vor das zu verschweigen!) sobald die u.s. Fragen für mich halbwegs befriedigend geklärt sind... Und das Jobcenter ist auch froh dass ich eine Ausbildung anfange (weil ich ja, um dazu mal was zu sagen, sonst gar keine (abgeschlossene) Qualifikation habe!). Die 12-Monats-Stelle wurde mir gesagt vorgeschlagen, da zwei Wochen zuvor noch keine Ausbildungszusage vorlag (jetzt schon). Und unabhängig davon bin ich ja eh gehalten meine ALG 2-Abhängigkeit durch Antritt eines svpfl. Jobs zu beenden.

    Von daher glaube ich nicht dass ich eine Sperre reingehauen kriege, allerdings befürchte(te) ich, dass ich dann den Arbeitgeber anlügen muss (?) da ich selbst bei Ausladung durch den AG (weil die mich für mehr als 8 Wochen einstellen wollen) ich mich frage, ob mir das JC aus einer Ausladung / Ablehnung einen Strick (aka -30%) drehen kann, obwohl ich auf das Risiko hinweise bzw. mich vorher mit meiner SB besprochen habe? D. h. erwartet das JC, dass ich den Arbeitgeber anlüge (nach dem Motto "ich fang bei euch für 12 Monate an") oder denkt ihr dass das JC einsieht, dass hier der AG/Dritte etwas erwartet, was ich nicht bieten kann? (Verfügbarkeit für mindestens 12 Monate.) Oder muss ich mich (Worst Case) auch noch davor fürchten, mich nachdem wir mehrere Monate darauf hingearbeitet haben, doch wieder für meine Ausbildung rechtfertigen zu müssen?

    Zusammengefasst: Der einzige Grund, warum ich nicht gleich meine Sachbearbeiterin "aus lauter Freude" direkt nach der Zusage angerufen habe, sind genau so "aus dem Bauch geschossene" Negativ-Aussagen wie deine obige! Bzw. was man so im www liest. (Und natürlich, weil ich meine Sachbearbeiterin schon mehrmals erleben durfte...) Ich weiß einfach gar nicht was auf mich zukommt, das Gesetz ist für mich nicht klar, obwohl ich mich damit beschäftigt habe. Ich bin immer noch der Meinung dass der VV mit Rechtsbehilfsbelehrung wirklich nicht nötig gewesen wäre, aber meine SB ist halt anscheinend davon ausgegangen, dass ich keinen Ausbildungsplatz finde, obwohl ich aktuell noch zwei weitere Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorliegen habe.

    PS: Zur Ausbildungsperspektive: Meine Ausbildung ist vergleichsweise sehr gut bezahlt und bei einem Großunternehmen und die Stellen sind hart umkämpft (40% der Ausbildungsplätze haben sich innerhalb kürzester Zeit gefüllt, von den restlichen 45% habe ich Absagen bekommen und nur von wenigen überhaupt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch). Das heißt, da braucht sich mal keiner Sorgen um die Zukunftsperspektiven machen. Du hast ja bzgl. des 12-Monats-Jobs auch nicht gefragt, der trägt nämlich im Gegensatz zu meiner Ausbildung absolut nicht zu meiner Qualifizierung oder Profilbildung bei.

    PPS: Das BAB liegt bei mir maximal bei der genannten Summe, sofern ich dem offiziellen Online-Rechner glaube. (Wohngeld gäbe es aufgrund meiner Ausbildungsgehalts-Höhe so wie ich es verstehe auch in der höchsten Mietklasse übrigens gar nicht.) Zudem habe ich ja bereits erläutert, dass mein Vater/Eltern leider für den Berechnungszeitraum 2014 bereits zu viel verdienen (EkSt.-Bescheid 2012 etc.), auf diese Frage (was ich mache[n kann] wenn mein BAB in 2014 bzw. spätestens 01.2015 = 0 ist, ich aber von meinen Eltern sicher nichts bekommen werde (wieso auch)) ist leider bisher keiner eingegangen...

  • Hallo,

    Zitat

    Das ist deine Annahme. Absurd.

    Absurd dürfte eher Deine Art der Informationen sein. Nirgendwo hast Du bisher geschrieben, daß das Jobcenter in die Ausbildungssuche eingebunden war. Hättest Du das gleich geschrieben, wäre meine Annahme selbstverständlich eine andere gewesen sein.´

    Zitat

    sind genau so "aus dem Bauch geschossene" Negativ-Aussagen wie deine obige

    Meine Aussagen sind weder aus dem Bauch geschossen noch negativ, sondern basieren einzig und allein auf Deine Infos. Wenn diese dann nicht vollständig sind, so ist das Dein Problem und nicht meins...

    Hichsichtlich Deines Problemes: natürlich solltest Du sofort das JC von dem Ausbildungsvertrag unterrichten (wozu Du auch verpflichtet bist). In diesem Fall wird das Amt wahrscheinlich die Vermittlung zurückziehen.

    Zitat

    Wohngeld gäbe es aufgrund meiner Ausbildungsgehalts-Höhe so wie ich es verstehe auch in der höchsten Mietklasse übrigens gar nicht.

    Nein, Wohngeld gäbe es prinzipiell nicht, was nichts mit der Ausbildungsvergütung zu tun hat.

    Hinsichtlich BAB:

    Zitat

    Berechnungsgrundlage ist die Einkommensteuerhöhe meiner Eltern -2 Jahren

    Blödsinn. Grundlage sind die positiven Bruttoeinkünfte.

    Gruß!

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