Jobcenter allmächtig?

  • Guten Tag!

    Meine derzeitige Situation:
    noch beschäftigt als Kraftfahrer (also nicht arbeitssuchend)
    verheiratet, Frau und 14-jährige Tochter leben in Thailand,
    Lebensunterhalt (ca. 700,00 €) für die beiden wird von mir überwiesen
    und auch nachweislich vom Finanzamt anerkannt,
    seit Ende Januar bin ich aber bis auf weiteres Krankgeschrieben und werde wohl
    bis zum Renteneintritt (Jan. 2015) nicht mehr berufstätig sein können.
    Da das Krankengeld (1150,00 €), Warmmiete ca. 300,00 €, sehr gering ist,
    bat ich im Jobcenter Herford um einen Zuschuss zum Krankengeld.
    Wurde mir rigeros und barsch abgelehnt, da ich für diesen Unterhalt
    einen Nachweis (schwarz auf weiss) bringen müsste.....da ich diese Lebenshilfe
    freiwillig an meine Familie überweise, wurde mir vom Berater des Jobcenter nahegelegt, doch die Scheidung zu beantragen, damit der Unterhalt bestätigt wird...
    unglaublich aber wahr.
    Die zu erwartende Rente ist leider auch nicht so üppig, aber dann bin ich bei meiner
    Familie in Thailand, dort sollte es zum Leben für uns reichen.

    In Erwartung einer Antwort
    verbleibe ich freundlichst
    D. Holzberg

  • Hallo,

    entscheidend ist die Bedürftigkeit. Bei einer alleinstehenden Person dürfte dementsprechend Dien Krankengeld vollkommen ausreichend sein, um Deinen Lebensunterhalt abzudecken. Da somit keine Bedürftigkeit vorliegt, hat ein entsprechender Antrag auf Zuschuß auch kein Erfolg.

    Bei dem ALG II werden i.A. nur titulierte Unterhaltsverpflichtungen akzeptiert. In Deinem Fall handelt es sich aber um freiwilligen und eben nicht titulierten Unterhalt, womit das keine Berücksichtigung finden würde. Im übrigen wäre auch bei einer Titulierung der Unterhalt viel zu hoch, da er nicht Deinem Einkommen entsprechend angepaßt ist. Du hättest dementsprechend einen Selbstbehalt von 1000 €, womit Du also maximal 115 € Unterhalt zahlen müßtest.

    Im übrigen sind Deine Aussagen auch nicht sehr plausibel: bei einem Einkommen von 1.150 € zahlst Du neben der Miete von 300 € noch Unterhalt von 700 €. Damit verbleiben Dir für Deinen Lebensunterhalt nach Deinen Angaben 150 €. Das ist ziemlich unglaubwürdig...

    Gruß!

  • Hallo "Hoppel"
    erstmal danke ich für Deine (nicht ganz befriedigende) Antwort...... Hab's schon bereut, hier überhaupt etwas gepostet zu haben. Deshalb für mich abschliessend nochmal zu den "Tatsachen". Als wir "Drei" im Jahre 2007 berufsbedingt (bis dahin lebten wir hier in Herford, unsere Tochter ging hier zur Schule) nach Thailand übersiedelten, haben wir korrekt und gesetzestreu uns in Deutschland abgemeldet. Leider klappte es dort nicht so, wie gedacht und ich kam 2009 zum arbeiten bis zur Rente nach Deutschland zurück und sorge von hier aus für die Familie (müsste ich 115,00 € Unterhalt zahlen, wer könnte davon leben??). Nochmal zum Verständnis: Meine Frau kann dort NICHT arbeiten, meine Tochter ist schulpflichtig und somit sind beide (plus Schwiegereltern) von meinen Zahlungen abhängig. Was bis zu meiner unerwarteten Krankheit auch von mir allein und ohne Hilfe geschah. Diese "Notlage" entstand also durch "Krankheit" und brachte mich - als deutscher Staatsbürger - auf den Gedanken, Vater Staat um Hilfe zu bitten....
    Lieber "Hoppel", verzeih, wenn Dir das alles unglaubwürdig und nicht plausibel erscheint, aber so sind nun mal Menschen und Situationen, nicht immer "erklärbar und berechnent"
    MfG
    D. Holzberg

  • Hallo,

    Zitat

    erstmal danke ich für Deine (nicht ganz befriedigende) Antwort...... Hab's schon bereut, hier überhaupt etwas gepostet zu haben.

    Dein Problem. Ich habe nichts anderes versucht, als Dir die entsprechenden Bestimmungen zu erläutern. Das ist kein Grund, mich nun anzumachen.

    Zitat

    und ich kam 2009 zum arbeiten bis zur Rente nach Deutschland zurück und sorge von hier aus für die Familie

    Auch wenn Du gleich wieder explodierst - Aufgabe einer Grundsicherung ist es nicht, eine im Ausland lebende Familie (plus auch noch die Schwiegereltern) finanziell zu berücksichtigen. Aufgabe der Grundsicherung ist es vielmehr, den Lebensunterhalt von in Deutschland dauerhaft und ständig anwesenden Menschen abzusichern.

    Zitat

    und brachte mich - als deutscher Staatsbürger - auf den Gedanken, Vater Staat um Hilfe zu bitten....

    Den Widerspruch in dieser Aussage erkennst Du hoffentlich selbst. Warum sollte "Vater Staat" einer Familie in Thailand Hilfe gewähren?

    Zitat

    wenn Dir das alles unglaubwürdig und nicht plausibel erscheint

    Unplausibel sind allein Deine Angaben: Du erhälst 1150 € Krankengeld und hast eine Miete von 300 €. Somit bleiben Dir 850 € zum Lebensunterhalt, wovon Du 700 € als Unterhalt überweist. Damit bleiben Dir 150 € für den eigenen Lebensunterhalt in Deutschland, was eben objektiv nicht glaubwürdig ist. Das ist nicht unbedingt meine subjektive Einschätzung, sondern auch Resultat der höchstricherlichen Rechtssprechung.

    Zitat

    aber so sind nun mal Menschen und Situationen, nicht immer "erklärbar und berechnent"

    Richtig. Aber auch dadurch ändert sich nichts an meiner Einschätzung Deines Problemes. Auch wenn Dir diese Einschätzung nicht gefällt. Aber sei mal ehrlich - ist nicht eine ehrliche Antwort auf Deine Frage lieber als eine, die nur falsche Hoffnungen macht oder von Unwissen geprägt ist? Denke mal darüber nach...

    Gruß!

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