Hallo,
Mein Freund und ich bilden zusammen eine Badarfsgemeinschaft, da wir ein gemeinsames Kind haben.
Er trägt seit Dezember/2012 die Kosten unserer Wohnung.
Da er nicht wirklich viel verdient und sein Gehalt fast aufgebraucht ist, wenn er die Miete gezahlt hat, kam ich auf die Idee die Kostenübernahme der Wohnung zu beantragen.
Meine Freundin meinte, dass das Jobcenter 2/3 der Miete tragen muss, also für mich und unser Kind.
Wir sind nämlich unverheiratet und er ist braucht daher nicht mein Wohnraum zahlen.
Klingt für mich logisch.
Wäre es denn möglich, dass dieser Antrag bewilligt wird ? Wann hat man überhaupt Anspruch auf Übernahme der Kosten von Wohnung und Heizung (KDU) ?
Kenne mich überhaupt nicht aus.
Wir haben eine 2-Zimmer Wohnung. 55 m^2 und bezahlen Kalt 390. Für Hamburg angemessen.
Würde mich über Antworten und Informationen freuen.
LG BellaaMariia