Hallo zusammen!
Ein befreundetes Ehepaar mit 1 Kleinkind, kürzlich als Asylbewerber anerkannt und mit unbefristetem Aufenthaltsstauts, hat eine Wohnung gefunden, die vom SA auch genehmigt wurde.
Nun meldete sich plötzlich und ohne dass dies im Gespräch mit der Sachbearbeiterin jemals ein Thema war ein Möbelhaus und kündigt die Anlieferung bestellter Möbel einschließlich Küche an! Dabei kann die SB ja überhaupt nicht wissen, welche Maße die Wohnung hat und ob z.B. Küchenmöbel passen oder nicht.
Die Familie hat sich nach der Zusage für die Kostenübernahme für eine Erstausstattung mittlerweile selbst nach Möbeln in einem angemessenen (bescheidenen) Kostenrahmen umgesehen und wird nun von der plötzlichen Ankündigung der Anlieferung 'irgendwelcher' Möbel völlig überrascht...
Ich habe noch nie gehört dass ein SA für Hilfeempfänger eigenmächtig Möbel für eine Erstausstattung bestellen kann, insbesondere ohne jede Absprache oder Ankündigung, wohl aber dass die Form der Kostenübernahme für eine Wohnungs-Erstausstattung regional unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Meine Frage ist deshalb: Ist ein solches Verfahren tatsächlich zulässig, ggfs. welche Möglichkeiten haben die Leistungsempfänger überhaupt, sich gegen solch eine eigenmächtige Entscheidung bzw. solch ein 'überfallartiges' Vorgehen zu wehren?
Vielen Dank im Voraus für jeden sachdienlichen Hinweis!