Zwangsangeordneter Psychologischer Test

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an Sie als Experten, auf dem Gebiet von Sozialleistungen bzw. Harz 4.

    Ich habe vor kurzem auf einen Abendlehrgang meinen Hauptschulabschluss nachgeholt. Also 9 Klasse. Danach habe ich mich auf die Suche nach einer Ausbildungsstelle begeben und sogar einige gefunden die mir zugesagt haben.

    Als ich jedoch meinen Sachbearbeiter beim Jobcenter davon erzählt habe, riet er mir davon ab und schlug mir eine 2 Jährige Umschulung vor. Er meinnte das es auch eine Vollwertige Ausbiludng währ nur eben Umschulung hieße.

    Ich meinte, das mir der Gedanke aber nicht gefallen würde das ich dadurch weiter an das Jobcenter gebunden währe aber da ich eine Ausbildung als Restaurantfachmann machen möchte, habe ich nach einiger Berechnung herausgefunden das es von der Finanziellen sicht besser währe aus das Angebot der Umschulung einzugehen.

    Das Problem ist jetzt nur, das mein Termin erst mehrfach verschoben wurde und dann will mein Berater mich auch noch zum Psychologischen Test schicken. Um ehrlich zu sein, fühle ich mich dabei sehr unwohl, da ich weder eine Behinderung noch eine Lernschwäche habe. Soviel zum Thema das die Würde des Menschen unantastbar währ.

    Dazu kommt das Zeitproblem, da ich bereits seit zwei Wochen auf den Termin warte und noch nichts von denen gehört habe. Danach werden die sich auch noch eins bis zwei wochen zeit für Auswertung lassen. Das dauert mir alles viel zu lange weil die Bewerbungszeit langsam zu ende geht.

    Nun, meine Frage ist: Bin ich verpflichtet die “Medizinisch Psychologische Untersuchung“ über mich ergehen zu lassen ?

    Denn immerhin will ich es mir mit meinen Sachbearbeiter nicht verschätzen, den diese Umschulung ist soweit ich weis, eine Kann Leistung, also ist er nicht dazu verpflichtet mir diese zu bewilligen. Oder irre ich mich dabei ?


    PS: Leider habe ich aber in der Eingliederungsvereinbarung dafür unterschrieben, dass ich damit einverstanden bin. Wenn ich darüber im nachhinein nachdenke verfalle ich nurnoch in Wut.


    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander Golubs

  • Hallo,

    ein solcher Test ist bei Jobwechsel oder Umschulgungen durchaus Routine und unterstellt Dir keine Lernschwäche oder dergleichen. Der Test hat einfach den Sinn, heraus zu bekommen, ob Du für die gewünschte Umschulung überhaupt geeignet bist.

    Verweigerst Du den Test, kann es zu Sanktionen kommen.

    Gruß!

  • Der Test wird von jedem Kostenträger (in Deinem Fall die Arge) durchgeführt um festzustellen für welche Berufe Du geeignet bist.
    So eine Umschulung kostet ja auch ne Menge Kohle und so ein Test wird auch bei Jedem gemacht, der/die nach dem Schulabgang in die Ausbildung geht.
    Ich musste seiner Zeit den Test im BerufsFörderungsWerk machen und konnte nicht durchrasseln sondern es wurde lediglich der Wissenstand abgefragt. Die Fragen (meist zum ankreuzen) dort (um die 150, alle zeitlich begrenzt) bezogen sich auf alle Schulfächer und auf zB. "räumliches sehen". Da mussten eben verschieden Figuren (Kegel usw) in die einzelnen Fächen zerlegt werden.

  • hallo meitiri hier ,entschuldigung wegen der belästigung,ich wollte eine frage stellen
    weiss aber nicht wo ? oder es wird nicht beantwortet grüße m
    schreib privat

  • Hallo,

    hingehen mußte, leider, weil das ja schon in der Eingliederungsvereinbarung steht und du es wahrscheinlich unterschrieben hast.

    Wie gesagt hingehen - bei mir steht "erscheinen" - witziges Wort .... lach

    Ich habe mal von Jemanden gehört - erscheinen ja - aber du mußt dort nicht alles mitmachen und schon gar nicht dich dort anfassen lassen oder blöde Fangfragen beantworten - Vorsicht

    Nicht anfassen lassen - das ist dein Menschenrecht - die Unantastbarkeit deines Körpers und deiner Gesundheit (Grundgesetz auswendig lernen)
    (Mein Bekannter, der da auch mal hin mußte, drohte dem Arzt dort mit der Polizei, wenn der Arzt ihn anfassen will - Körperverletzung - Anzeige usw. ) Die haben sich nach seinem Erzählen nicht getraut ihn anzufassen - waren wohl bissel geschockt - upps.

    Solange du nicht zwangseingewiesen bist in einer Klinik, hast du noch gewisse Rechte auf Unversehrheit und kannst dich noch wehren.
    Polizei muß jede Anzeige aufnehmen und es kostet nichts. :) Außer ne Menge MUT.

    Was die (JC) dann daraus machen, mußt du dann abwarten - kann man vorher nicht wissen. Die probieren viel, aber merken dann auch - huch da ist einer mit dem können wir keine .... naja denk dir den Rest

    Weigerst du dich - gibt es Ärger und sie drohen und machen auch gern Leistungskürzungen - mach ein bisschen mit aber mach nicht alles mit, was sie dir erzählen. Suche den Mittelweg - ich fahre immer ganz gut damit.

    Behalte dir ein Stück Menschenwürde - nicht vergessen - du bist Antragsberechtigt nicht Bittsteller - das muß von innen kommen - und die merken den Unterschied - natürlich immer mit dem entsprechenden Respekt - weil die machen ja auch nur ihren Job

    :rolleyes:

    Alles Gute
    Sanschy

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