Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Sie als Experten, auf dem Gebiet von Sozialleistungen bzw. Harz 4.
Ich habe vor kurzem auf einen Abendlehrgang meinen Hauptschulabschluss nachgeholt. Also 9 Klasse. Danach habe ich mich auf die Suche nach einer Ausbildungsstelle begeben und sogar einige gefunden die mir zugesagt haben.
Als ich jedoch meinen Sachbearbeiter beim Jobcenter davon erzählt habe, riet er mir davon ab und schlug mir eine 2 Jährige Umschulung vor. Er meinnte das es auch eine Vollwertige Ausbiludng währ nur eben Umschulung hieße.
Ich meinte, das mir der Gedanke aber nicht gefallen würde das ich dadurch weiter an das Jobcenter gebunden währe aber da ich eine Ausbildung als Restaurantfachmann machen möchte, habe ich nach einiger Berechnung herausgefunden das es von der Finanziellen sicht besser währe aus das Angebot der Umschulung einzugehen.
Das Problem ist jetzt nur, das mein Termin erst mehrfach verschoben wurde und dann will mein Berater mich auch noch zum Psychologischen Test schicken. Um ehrlich zu sein, fühle ich mich dabei sehr unwohl, da ich weder eine Behinderung noch eine Lernschwäche habe. Soviel zum Thema das die Würde des Menschen unantastbar währ.
Dazu kommt das Zeitproblem, da ich bereits seit zwei Wochen auf den Termin warte und noch nichts von denen gehört habe. Danach werden die sich auch noch eins bis zwei wochen zeit für Auswertung lassen. Das dauert mir alles viel zu lange weil die Bewerbungszeit langsam zu ende geht.
Nun, meine Frage ist: Bin ich verpflichtet die “Medizinisch Psychologische Untersuchung“ über mich ergehen zu lassen ?
Denn immerhin will ich es mir mit meinen Sachbearbeiter nicht verschätzen, den diese Umschulung ist soweit ich weis, eine Kann Leistung, also ist er nicht dazu verpflichtet mir diese zu bewilligen. Oder irre ich mich dabei ?
PS: Leider habe ich aber in der Eingliederungsvereinbarung dafür unterschrieben, dass ich damit einverstanden bin. Wenn ich darüber im nachhinein nachdenke verfalle ich nurnoch in Wut.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Golubs