Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Vor 15 Jahren schloss ich eine Lebensversicherung (damals war ich noch voll berufstätig). Danach habe ich auf dem Zweiten Bildungsweg mein Abitur nachgemacht und am Montag mein Studium erfolgreich beendet. Einen Job direkt im Anschluss habe ich (noch) nicht gefunden. Da ich dem Arbeitsmarkt aufgrund meines Studiums nicht voll zur Verfügung stand, bin nur ALG II-berechtigt (auch das nur evtl.). In die Lebensversicherung wurde während dieser Zeit immer einbezahlt, ein Betrag von mittlerweile ca. 20.000 Euro. Ich bin heute 37 Jahre alt. D. h., mein Freibetrag würde 5.550 Euro betragen, es sei denn, ich würde einen nachträglichen Verwertungssauschluss zeichnen. Somit würde sich der Freibetrag auf 750 Euro erhöhen, also insgesamt 27.500 Euro. Der eingezahlte Betrag läge also darunter. Ist der Sachverhalt bis hier richtig?
Nun zur eigentlichen Frage: Die Lebensversicherung endet im März 2037, also vor meinem eigentlichen Renteneintrittsalter (und der Verwertungsausschluss besagt doch, dass ich unwiderruflich bis zum Eintritt der Rente auf das Kapital aus der Lebensversciherung verzichte !?).
Frage: Bin ich überhaupt ALG II-berechtigt?
Frage: Kann ich nach Ablauf der Lebensversicherung über das Geld verfügen oder muss ich auf das offizielle Renteneintrittsalter warten?
Für Antworten Danke im Voraus!