Lebensversicherung

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
    Vor 15 Jahren schloss ich eine Lebensversicherung (damals war ich noch voll berufstätig). Danach habe ich auf dem Zweiten Bildungsweg mein Abitur nachgemacht und am Montag mein Studium erfolgreich beendet. Einen Job direkt im Anschluss habe ich (noch) nicht gefunden. Da ich dem Arbeitsmarkt aufgrund meines Studiums nicht voll zur Verfügung stand, bin nur ALG II-berechtigt (auch das nur evtl.). In die Lebensversicherung wurde während dieser Zeit immer einbezahlt, ein Betrag von mittlerweile ca. 20.000 Euro. Ich bin heute 37 Jahre alt. D. h., mein Freibetrag würde 5.550 Euro betragen, es sei denn, ich würde einen nachträglichen Verwertungssauschluss zeichnen. Somit würde sich der Freibetrag auf 750 Euro erhöhen, also insgesamt 27.500 Euro. Der eingezahlte Betrag läge also darunter. Ist der Sachverhalt bis hier richtig?

    Nun zur eigentlichen Frage: Die Lebensversicherung endet im März 2037, also vor meinem eigentlichen Renteneintrittsalter (und der Verwertungsausschluss besagt doch, dass ich unwiderruflich bis zum Eintritt der Rente auf das Kapital aus der Lebensversciherung verzichte !?).
    Frage: Bin ich überhaupt ALG II-berechtigt?
    Frage: Kann ich nach Ablauf der Lebensversicherung über das Geld verfügen oder muss ich auf das offizielle Renteneintrittsalter warten?

    Für Antworten Danke im Voraus!

  • Hallo,

    Zitat

    Ist der Sachverhalt bis hier richtig?

    Nein. Der Freibetrag derzeit liegt bei Dir bei 6300 €.

    Zitat

    Kann ich nach Ablauf der Lebensversicherung über das Geld verfügen oder muss ich auf das offizielle Renteneintrittsalter warten?

    Mit Aufnahme der Klausel kann auf die LV erst mit Eintritt ins Rentenalter zurück gegriffen werden.

    Zitat

    Bin ich überhaupt ALG II-berechtigt?

    Mit Klasue ja, ohne Klausel nein.

    Gruß!

  • Erstmal Danke!

    Was heißt das aber ganz konkret? Ein ganz konkretes Alter (wer weiß schon, wie das in einigen Jahrzehnten ist?)? Oder wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, tatsächlich in Rente gehe?

  • Jetzt habe ich leider noch eine Frage. In einem ersten Tel. mit meiner Versicherung wurde mir jetzt mitgeteilt, dass es sich in meinem Fall nicht mehr nachträglich ändern ließe. Die Versicherung ist im März 2037 fällig, da bin ich 59. Außerdem sei, davon abgesehen, das Renteneintrittsalter 62 und nicht 60. Was kann ich machen?

  • Hallo,

    viel Ahnung hinsichtlich der Rente hat die Versicherung nicht. Das Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren, was aber uninteressant ist. Sozialrechtlich ist in diesem Punkt das 60. Lebensjahr von Interesse.

    Die Änderung der LV ist eine reine Angelegenheit der Versicherung, es gibt m.W. keine gesetzlichen Vorgaben, die eine Änderung unmöglich machen.

    Gruß!

  • Ok, nochmals Danke.
    Aber nochmal präziser: Die Versicherung wird im März 2037 fällig, ich werde im Juli erst 60. Also in jedem Fall vor dem offiziellen Renteneintrittsalter. Und deswegen könnte ich das jetzt (früher ging es angeblich) nicht mehr nachträglich ändern. Sollte das stimmen, hätte ich nur noch die Möglichkeit bzgl. der Unwirtschaftlichkeit, sehe ich das richtig?

  • Zur Unwirtschaftlichkeit stellt sich die Situation wie folgt dar: Der momentane Auszahlungsbetrag ist 10.845 Euro. D. h. der eigentliche Wert der Versicherung muss mindestens 12.000 Euro betragen (bei mehr als 10 % Verlust liegt Unwirtschaftlichkeit vor). Gesetzt den Fall, der Wert wäre unter 12.000 Euro, welche Möglichkeiten hätte ich dann noch?
    Meine Lebensversicherung ist auch eine Berufsunfähigkeitsrente. Spielt das in irgendeiner Form eine Rolle?

  • Hi,
    ich weiß das das eigentlich nicht ganz zum Thema passt ich wollte aber jetzt nicht unbedingt einen neuen Thread öffnen. Wird bei Arbeitslosigkeit eine Sterbegeldversicherung genauso gehandhabt wie eine Lebensversicherung? Ich habe auf der Seite leider nichts gefunden, außer einem Vergleich zwischen beiden… (zur Information http://www.sterbegeldversicherung.info/ratgeber/) ich wollte sie eigentlich abschließen, um später die Last der Beerdigungskosten von den Schultern meiner Kinder zu nehmen getrennt vom eigentlichen Erbe! Wenn das nämlich keinen Unterschied macht, macht es auch nicht unbedingt sinn eine solche Versicherung abzuschließen! Ich hoffe ihr könnt mir da ohne viel Aufwand kurz weiterhelfen!
    Lg Martin

  • Hallo,

    eine solche Versicherung ist kein geschütztes Vermögen, ist als Teil des normalen Vermögens. Solange Du mit der Versicherung unterhalb der Freigrenzen liegst, sollte die Versicherung kein Problem darstellen.

    Gruß!

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