Erstausstattung:
Hallo,
habe nochmal eine Frage.
Da ich ja ohne alles bin, kann ich ja einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Habe so viel darüber gelesen und bin doch etwas wirr im Kopf.
Zur Sachlage: Bin am 12.07.2013 aus dem Knast entlassen worden, habe € 1.586,00 Überbrückungsgeld bekommen.
Das meiste des Geldes ist bereits ausgegeben. € 850,00 Miete u. Kaution. € 175,00 für Zwischenunterkunft. Monatskarte, Lebensmittel und etwas Kleidung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, berücksichtigt das JOBCENTER das Überbrückungsgeld als Einkommen bzw. Vermögen. Unabhängig davon, dass ich mit dem Betrag notwendige Kosten abgedeckt habe.
Würde ich jetzt aber den Antrag auf Erstausstattung am 01.08.2013 stellen, würde das Überbrückungsgeld als Schonvermögen angesehen.
Kann mir darüber einer Auskunft geben und wenn ja, wo man das eventuell nachlesen damit man was in der Hand hat.
Vielen Dank im Voraus
Derfnam