Weniger Geld durch Betriebskostenguthaben?!

  • Hallo zusammen,

    Ohne das es mir klar war hab ich bei den Betriebskosten ein wenig gespart.
    Nun hat es mir direkt die Sprache verschlagen, weil ich durch dieses Guthaben weniger Geld bekomme und meine Frage ist nun warum :confused:

    Leider kann mir das Jobcenter bei dieser Frage nicht wirklich helfen und hoffe das einer mir das vielleicht erklären kann warum das so ist.

    Liebe Grüße

    MamiMitStolz

  • Hallo,

    Du beziehst ALG II, indem die angemessenen Betriebskosten mit enthalten sind. Somit hat das Jobcenter die BK gezahlt und nicht Du. Daraus resultiert, daß das Jobcenter das Guthaben zurück haben will.

    Gruß!

  • Das der Eigenanteil nichts ändert, ist Schwachsinn. So die Auskunft der Richterin in meinem Fall. Dumm auch den Bürger zu verdonnern ordentlich Ausgaben zu produzieren, um eine Rückzahhlung zu umgehen. Aber mit der Nachhaltigkeit hat es das JC nicht so ... Es lohnt in so einem Fall zu klagen. Geht auch ohne Anwalt. Besser ist mit. Kosten entstehen nicht. Auch wenn der Fall negativ beschieden wird. Man zieht dann einfach im Termin nach Feststellung des Urteils die Klage zurück. Darauf bestehen, dass der Regelsatz unantastbar zu bleiben hat und der Grundsicherung dient.

  • Ach Gottchen.

    Zitat

    Das der Eigenanteil nichts ändert, ist Schwachsinn. So die Auskunft der Richterin in meinem Fall.

    Mal abgesehen, daß Du behauptest, daß irgendeine Richterin in deinem Fall anderer Meinung ist, äußerst Du Dich weder zum Az Deines (angeblichen) Urteils noch zum konkreten Fall, sondern stellst erst einmal eine konträre Meinung als "Schwachsinn" dar.

    Zitat

    Aber mit der Nachhaltigkeit hat es das JC nicht so ... Es lohnt in so einem Fall zu klagen. Geht auch ohne Anwalt. Besser ist mit. Kosten entstehen nicht. Auch wenn der Fall negativ beschieden wird. Man zieht dann einfach im Termin nach Feststellung des Urteils die Klage zurück.

    Guter Ratschlag. Bloß nicht allzu produktiv. Im Thema sind keinerlei konkrete Angaben zur Situation des TE zu finden. Dein "Rat" bedeutet nichts weiter, als Gerichte um etwas zu bemühen, was weder Du noch ich beurteilen können - nämlich, ob eine solche Klage überhaupt Sinn macht.

    Würdest Du wirklich einen (guten) Rat geben wollen, würde der darauf hinauslaufen, einen Fachanwalt für Sozialrecht mittels eines Beratungsscheines mit der Prüfung der Angelegenheit zu beauftragen.

    Zitat

    Darauf bestehen, dass der Regelsatz unantastbar zu bleiben hat und der Grundsicherung dient.

    Au Mann.

    Du weißt schon, daß der Regelsatz nichts mit den angemessenen Kosten der Unterkunft zu tun hat?

    Warum nur melden sich hier bloß immer wieder Leute, die kaum Ahnung von dem haben, über das sie schreiben...

    Gruß!

  • Somit hat das Jobcenter die BK gezahlt und nicht Du. Daraus resultiert, daß das Jobcenter das Guthaben zurück haben will.

    In meinem Fall hat aber das Jobcenter nicht die kompletten BK bezahlt, sondern nur einen Teil. Wenn man es so aufteilen will, sogar nur die Kaltmiete und ich die BK.

  • Hallo,

    Rückzahlungen aus Betriebskosten mindern die Höhe der laufenden Mietzahlung durch das Jobcenter. Deswegen also der von Dir genannte Umstand, daß Du plötzlich weniger Leistung erhälst.

    Die Praxis, daß das gesamte Guthaben angerechnet, auch wenn nur teilweise Miete durch das Jobcenter gezahlt wird, ist an sich nicht unstrittig. Es gibt also durchaus Einzelfallurteile, die dagegen sprechen und nur eine anteilige Verrrechnung festlegen. Allerdings sind das Gerichte auf der untersten Stufe, also zumeist Sozialgerichte. Diese Urteile sind - sofern man nicht im entsprechenden Amtsbezirk des Gerichtes wohnt - nicht bindend. Insofern bringt auch das angebliche Urteil von "hoho" recht wenig.

    Insgesamt kann eine echte Einschätzung Deines Falles nur vorgenommen werden, wenn alle Details bekannt sind, was in einem Forum schlecht möglich ist.

    Es gibt hier aber sehr aufschlußreiche Internetseite, die Du mal durcharbeiten solltest (auch wenn ich nicht in allen Punkten mit den dortigen Aussagen einverstanden bin).

    Gruß!

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