Wird ein aus dem Anlagevermögen entnommener PKW (kein Verkauf - Überführung ins private) der vor Beantragung der Grundsicherung im Anlagevermögen war und bei Herausnahme aus den Anlagevermögen steuerrechtlich als Einnahme verbucht wird vom HarzIV-Ant als Gewinn gerechnet.
Nach meiner Logik dürfte es doch nur eine Vermögensumwandlung sein.
Weiss da jemand was genaues?
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