Hallo Leute,
Einmal vor weg ich bin neu hier und von daher weis ich nicht ganz genau wie gut Ihr euch mit ALG2 auskennt.
Ich bin seit 2007 Bezieher von ALG 2 und aufgrund von Erheblichen Einschränkungen der Gesammten Wirbelsäule und dem kaputten Knie das schon ein paar mal Operiert wurde und die ganzen Sachen sind auch belegt durch Gutachten und sogar ist ein Gutachten auch vom MDK nur die haben auch nicht anderes feststellen als das ich nicht mehr alles machen darf und das besondere ich darf nicht mal mehr als 5 Kilo heben, nur wie man damit umgehen soll weis ich auch nicht da ich noch nie in einer solchen Situation wie dieser war. Und jetzt zu meinen Fragen
Das Problem fing schon bei Abgabe des Erstantrages an da man es damals mit der Aufklärungspflicht nicht so genau bei der Arge genommen hat, und dann hatte ich auf einmal den Salat die wollten die Nebenkostenabrechnungen haben und andere Sachen noch und machten mir immer wieder Schwierigkeiten das ich mir sogar einen Anwalt nehmen da eine Sachbearteiterin
mir in einem Schreiben mitteilte ich sollte über 391 € zurück zahlen das Sie der meinung war ich hätte Leistungen bekommen die mir nicht zustanden, und das alles weil bei Abgabe des erstantrages noch die alten berechnungen der Miete vorlagen ich hab damals noch nicht alles gewusst auch was so bestimmte sachen angeht was man alles abgeben muss kann sein das es auch mein fehler war, aber die Arge jetzt Jobcenter trägt auch eine Mitschuld und nicht nur ich allein, und dank des guten Anwalts musste ich die 391 € nicht zahlen, weil die Sachbearbeiterin ein von Ihr Errechnentes Guthaben mir in Rechnung stellte was sie nicht durfte. Und richtig fragen kann ich bis heute keinen bei dem Jobcenter denn die sind der meinung das man nicht alles Erklären muss, da frage ich mich wozu sind die eigentlich da.
Ich möchte auch wissen lohnt sich für mich eine Rechtschutzversicherung und wie teuer ist so eine das ich ja nicht alles brauchte
Und wie sieht es mit einem guten Anwalt aus der auch dann ALG2 Empfänger vertritt wenn sie keinen Schein für eine Kostenlose Rechtsberatung bekommen so wie es mir ergangen ist.
Die beim Amtsgericht in Brühl sagten mir das die dafür keine Rechtsgrundlage sehen, wie bei der letzten Sache da hat mir das Jobcenter das Guthaben aus meiner Nebenkostenabrechnung von den kosten der Unterkunft abgezogen, was die beim letztenmal nicht gemacht haben.
Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet und noch was ich werde ende des Jahres 50 und mit den Körperlichen Einschränkungen denke ich wird es schwer eine Arbeit zu bekommen