Erst einmal Hallo an alle.
Bin neu hier.
Nun zu meinem Problem.
Ich habe am 12.06 2013 meine Verbrauchsabrechnung(Gas)erhalten.
Aus dieser ging hervor das ich und mein Mitbewohner insgesamt 736,37€ nach zu zahlen haben.
Soweit so gut.
Ich habe also am 25.06 einen Antrag zur Übernahme der Kosten gestellt.
Darauf erhielt ich folgende Antwort.
Sehr geehrter Herr .......
Ihr Antrag vom 25.06.2013 auf Kostenübernahme Ihrer Heizkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 12.05.2012 bis 15.05.2013 wird gemäß §22 Abs. 1 Satz Zweites Buch Sozialgesetzbuch(SGB II)abgelehnt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 25.06.2013 reichten Sie Ihre Heizkostenabrechnung des Jahres 2012/2013 ein und beantragten die Übernahme der noch ausstehenden Kosten. Für das Jahr 2012/2013 haben sie demnach noch eine Nachzahlung in Höhe von 732,87€ zu entrichten.
Im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 22 SGBII sind jedoch nur die angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Heizkosten:
Die Heizkosten(ohne Warmwasser)wurden von mir bei der Berechnung Ihres Anspruches auf Leistungen nach den Bestimmungen das SGBII für den o.g. Zeitraum monatlich in Höhe 125,41€ berücksichtigt. Dies ergibt für das Jahr einen Betrag von 1504,89€, der bereits bei den laufenden Kosten der Unterkunft nach dem SGBII berücksichtigt wurde.
Entsprechend Ihrer Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung belaufen sich Ihre reinen anerkannten(bezogen auf die angemessene Wohnfläche)Heizkosten im Jahr 2012/2013 inklusive eines eventuellen Umlageausfallwagnisses auf 1990,12€.
Als ich das gelesen habe war ich erst mal geschockt, habe dann aber umgehend Widerspruch eingelegt.
Das Verfahren läuft noch. Wie es ausgeht steht noch aus.
Nun werde ich natürlich erst mal wenn ich morgen mein Geld bekomme, die offene Gasrechnung begleichen, da sonst eine Sperrung ansteht.
Aufgrund dieser Tatsache werde ich aber im gleichen Moment wie ich die Überweisung tätige, Mittellos sein, den neben der Rechnung sind noch andere Zahlungen zu leisten.
Und nun endlich zu meiner Frage.
Wie verhalte ich mich nun gegenüber dem Jobcenter?
Ich kann mir kein Geld von Freunden leihen(das Jobcenter hat mir dazu geraten), was ich als sehr unverschämt empfinde.
Ich brauche allerdings Geld um noch 2-3 andere Überweisungen tätigen zu können. Sonst drohen dort auch Sperrungen bzw Abstellungen von Leistungen(Telefon und Internet).