Hallo zusmamen, gerade vom Jobcenter zurückgekommen mit Unverständnis
Unsere Situation : Person 1, deutsche, im Bezug von Arbeitslosengeld 2. Letzten Monat geheiratet, einen Nicht-EU Bürger.
Person 2, nicht EU Bürger, Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre erhalten mit Auflage des Integrationskurses inkl. Deutschkurs, Kostenpunkt : 120,- € i.Monat
Jobcenter lehnt nun das Arbeitslosengeld2 ab für den Nicht EU-Bürger, Begründung : Nicht-EU Bürger. Auch die kosten des Kurses werden nicht übernommen, da ohne Bezug.
Person 1 (deutscher) wird als Bedarfsgemeinschaft anerkannt, Leistungen angeglichen (gekürzt) - also auf 340,- i.M.
Wo liegt darin die Logik ? Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Gruss aus Berlin