Ich habe eine frage und zwar geht es um meine Wohnung die ist 47,61 qm groß und zur Zeit beträgt die Warmmiete genau
370,66 € die werden im moment auch vom Jobcenter Bezahlt, heute hatte ich Post von meinem Vermieter das aufgrund des Mietspiegels meine Grundmiete nicht mehr Aktuell wäre und und hat deshalb eine Erhöhung von 39.06 von mir gefordert und zwar zahlbar ab dem 1.11.2013, zum einen frage ich mich ob eine Erhöhung rechtens ist da die Häuser wo ich meine Wohnung habe im Jahr 1959 Bezugfertig waren und und in meiner Wohnung haben die nur das Badezimmer neugemacht und in der Küche neue Leitungen verlegt weil die das mussten.
Und von einer guten Wohnlage kann hier bei uns keine rede sein und was den zustand der Häuser angeht und halt die Wohnungen selber jedenfalls da wo ich jetzt Wohne sieht das eher nach einer renovierten Altbau - Wohnung aus als nach mehr, die Heizungsrohre sind nicht in der Wand selber und was die Qualität angeht lässt die auch zu wünschen übrig, und deshalb bin ich mir nicht sicher ob eine solche Mieterhöhung Rechtlich vertretbar ist, ich habe das auch schon alles wie es sich gehört heute beim Jobcenter eingereicht damit die mir nichts anhängen können, Also auch im grossen und ganzen was ich hier schon geschrieben habe, kommt nur darauf an wie das Jobcenter mit der ganzen angelegenheit umgeht das weis ich auch nicht,
Ich weis nur von euer Seite das in der Regel ein Wohung für eine Person nicht größer als 50 qm sein darf und was die angemessenheit angeht, entscheidet man da nicht immer zu Gunsten der ALG2 Empfänger was wirklich als angemessen gilt
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Oder gibt es auch Urteile vom BSG was die Wohnungsgröße angeht und die wirkliche Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Verpflegung denn die beim Jobcenter haben wohl nur alte bemessungen die sie zur rate ziehen also meistens ländliche qm Preise und nicht die von den Städten.
Gruß getdown