Fragen zu ALG II - Schulden

  • frage wohne mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft sie hat schulden bei der arge bekommt aber w.rente(340euro) ich beziehe hartz4 nun meine frage dürfen sie an mein lebensunterhalt ran um die schulden von meiner freundin ab zu bauen

  • Normalerweise werden Überzahlungen mit 10% der Regelleistung abbezahlt. Wenn es ein Computerfehler war, hättet ihr trotzdem merken müssen, dass zuviel Geld überwiesen wurde und es nicht ausgeben sollen. Weil ihr eine BG seid, hängt ihr beide auch mit drin. Macht dem JC einen akzeptablen Rückzahlungsvorschlag in einer Höhe, die euch allen angemessen scheint.

    Wieviel müsst ihr denn zurückzahlen?

  • das war vor meiner zeit da kannte ich sie noch garnicht das ist ja mein problem weil wen man sich irgend wann trennen sollte bin ich ja dann für ihre schulden aufgekommen wo ich nichts mit zu tun habe
    und von mein geld werden 50euro einbehalten

  • Hast du etwas schriftliches bezüglich der Rückzahlung mit dem Amt vereinbart? Irgendetwas unterschrieben? Gibt es einen Bescheid dazu?

    50.- ist weniger als 10% der Regelleistung für 2 Personen, insofern scheint es angemessen.

    Ihr seid eine BG und werdet in 1 Bescheid gemeinsam berechnet. Wenn du der Ansprechpartner im Bescheid bist, dann erhältst du auch das Geld für euch beide. Insofern wird es schon dir abgezogen.
    Wenn ihr getrennt berechnet werden würdet, weil ihr nur eine Wohngemeinschaft wärt, dann würden deine Freundin alleine weniger Geld haben. Ob sie alleine dann 50.-€ monatl. wuppen könnte, ist eine andere Sache...

  • mein problem ist das sie 340 euro witwen rente bekommt das heißt das sie von amt noch knapp 5euro bekommt aber mir 50 abziehen ich bin ja nicht mit ihr verheiratet und unterschrieben hab ich auch nichts

  • Hallo,

    Zitat

    ich bin ja nicht mit ihr verheiratet und unterschrieben hab ich auch nichts

    Ja und? Ihr bildet nicht nur eine Bedarfs-, sondern auch eine Einstandsgemeinschaft. Soll heißen: Ihr lebt zusammen und bezieht zusammen Leistungen. Insofern werden eventuelle Überzahlungen auch von den gemeinsam erhaltenen Leistungen abgezogen.

    Zitat

    ich bin ja nicht mit ihr verheiratet

    Seltsames Argument. Nach dieser Logik wäre die Rückzahlung bei einem Ehepaar berechtigt, nicht aber bei einem Paar, was zwar zusammen lebt, aber nicht verheiratet ist. Damit wäre das Ehepaar Euch gegenüber benachteiligt, obwohl es außer dem Ehestand selbst keinen Unterschied zu Euch gibt.

    Wenn ich mich entscheide, mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen zu ziehen, habe ich auch daraus folgende Konsequenzen zu tragen und kann mich nicht damit herausreden, daß ich ja "nicht verheiratet" bin oder nichts "unterschrieben" habe.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!