Frist zur Begleichung der Jahresendabrechnung

  • Hallo,

    ich habe eine Jahresendabrechnung vom Vermieter erhalten und befinde mich in Beratung beim Mieterverein.
    Da mein nächster Beratungstermin erst in 2 Wochen ist,und ich auf den ersten Termin bereits 3 Wochen warten mußte, möchte ich gerne wissen, wieviel Zeit ich habe, diese Rechnung zu begleichen?
    Vielen Dank im Vorraus,
    Sommersprossen

  • Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, dass der Mieter auf die Nebenkosten der abgelaufenen Abrechnungsperiode eine Nachzahlung leisten muss, muss der Mieter spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Nebenkostenabrechnung Zahlung an den Vermieter leisten. Missachtet er diese Frist, kommt er in Verzug (§ 286 III BGB).

    Voraussetzung ist, dass der Vermieter eine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung erteilt hat. Rein inhaltliche Mängel beeinträchtigen nicht die Fälligkeit des Nachzahlungsbetrages.

    Der Mieter kann die Nebenkostenabrechnung beanstanden. Dazu muss er spätestens zwölf Monate nach dem Zugang der Nebenkostenabrechnung der Abrechnung widersprechen und eventuelle Einwendungen vortragen (§ 556 Abs. III Satz 5 BGB).

    Der Widerspruch bedeutet aber nicht, dass er die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung ohne Weiteres verweigern kann. Er bleibt binnen 30 Tagen zur Zahlung verpflichtet. Der Grund besteht darin, dass ein Mieter einfach nur Widerspruch (vor allem grundlos) einzulegen bräuchte, um seine Nachzahlungsverpflichtung aufzuschieben. Der Vermieter, der wegen der Nebenkosten in Vorlage getreten ist, hätte das Nachsehen.

    Demgemäß wird die Fälligkeit der Nachzahlung durch das Recht des Mieters, die Nebenkostenabrechnung überprüfen zu dürfen, nicht hinausgeschoben (BGH ZMR 2006, 358).

  • Hallo,
    ich habe mich nun beim Mieterverein informiert, welche Frist nun besteht, um die Jahresendabrechnung zu begleichen.
    Antwort: die Frist ist aufgehoben, da der Mieterverein in Kontakt steht mit meinem Vermieter und es noch zu keiner Einigung gekommen ist.
    Gruß,
    Sommersprossen

  • die Frist ist aufgehoben, da der Mieterverein in Kontakt steht mit meinem Vermieter und es noch zu keiner Einigung gekommen ist.

    :) sehr schön, dass sich dein Vermieter darauf eingelassen hat

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