ALG I plus ALG II - Umschulung nach Kündigung aus Krankheitsgründen

  • Ich habe vier Jahre als Pflegehilfskraft in einem privaten Pflegeheim gearbeitet. Leider habe ich wegen den spezifischen Bedingungen in einem Altenheim eine generalisierte Psoriasis mit Gelenkbeteiligung (Psoriasis und Psoriasis Arthritis) entwickelt und habe schweren Herzens mit einem Ärztlichen Attest aus Krankheitsgründen gekündigt.
    Ich habe zuerst meine Unterlagen nebst Attest bei der "Agentur für Arbeit" abgegeben. Da man als Pflegehilfskraft nicht viel verdient wurden mir Leistung von mtl. EUR 491,70,- bewilligt. Eine Sperre und ein Besuch beim Amtsarzt blieben mir erspart. Es war bei der Abgabe der Unterlagen offensichtlich das ich ein schlimmes Hautproblem habe (Psoriasis an den Finger- und Handgelenken usw...).
    14 Tage später erhielt ich von der "Agentur für Arbeit" meine 1. Einladung nach § 309 Abs. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit § 159 SGB III:
    Der Arbeitsvermittler machte eine recht netten Eindruck und hat mich meines Erachtens gut beraten. Durch mein Attest sah er keinerlei Probleme eine Umschuluzng beginnen zu können. Wunschberuf: Erzieher Ausbildung. Leider waren für kommenden August alle Schulen u. Kurse belegt so daß ich mit dem Berufsvermittler ausmachte (leider nur mündlich) mich für die kommenden 11 Monate für andere Arbeitsstellen als zB. Produktionshelfer zu bewerben um dann im August 2014 die Erzieherausbildung starten zu können. Er riet mir außerdem beim "Jobcenter" aufstockendes ALG 2 zu beantragen, was ich auch gleich nach dem Termin schriftlich tat. Das Jobcenter hat erstmal über einen Monat gebraucht meinen Antrag zu bearbeiten. Bewilligt wurden mit mtl. EUR 305,30,-. Was ich nicht zu dem Zeitpunkt wußte war, daß nun nicht mehr die Agentur für Arbeit,- sonder ausschließlich das Jobcenter für mich zuständig ist. Ohne ein voriges persönliches Gespräch mit meiner neuen "Fallmanagerin" bekam ich 8 Wochen Bewerbungstraining "verschrieben". Von einer Umschulung war auf einmal nicht mehr die Rede.
    In der Einladung zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung nach § 16 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird mir mitgeteilt wenn die Maßnahme (Bewerbungstraining) ohne Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt verläuft, das nachgeordnete Ziel eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme oder eine Beschäftigung in Bürgerarbeit winkt (Ein Euro Job???) Um mit meiner neuen Managerin meine Umschulungsabsichten zu klären versuchte ich bei ihr anzurufen, doch seit Wochen ist sie nicht per Telefon zu erreichen (wird anscheinend jeden Tag von einer anderen Jobcenter-Kollegin vertreten).

    - Wer kann mir sagen ob ich mit meinem ärztlichen Attest Chancen habe meine Umschulung tatsächlich 2014 beginnen zu können? Sollte ich evtl. einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren?

    - Bewerbungstraining: Da ich in meinem alten Beruf nicht zurück kann, fällt mir eigenltich nichts konstruktives ein was ich bei einem Bewerbungstraining verloren habe (Bewerben auf was??)

    - Habt ihr sonst Vorschläge was ich machen könnte??

    Danke für eure Aufmerksamkeit :danke:
    -

  • Hallo,

    Zitat

    Sollte ich evtl. einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren?

    Was sollte der denn bewirken? :confused: Es geht hier um Sozial - und nicht Arbeitsrecht. Abgesehen davon ist das JC nicht an Zusagen der Arbeitsagentur gebunden.

    Zitat

    Wer kann mir sagen ob ich mit meinem ärztlichen Attest Chancen habe meine Umschulung tatsächlich 2014 beginnen zu können?

    Keiner, weil das eine Einzelfallentscheidung des JC vor Ort ist. Allerdings sehe ich nicht unbedingt schlechte Chancen und wenn ich das ganze hier verstehe, hast Du noch nicht mit Deinem Fallmanager direkt über Dein Vorhaben reden können. Rufe bei Deinem JC an und laß Dir einen Termin geben. Auch wenn Du dann nicht direkt mit Deinem Fallmanager reden kannst, gibt es in jedem Fall einen Vertreter, der Dein Ansinnen genauso gut bearbeiten kann.

    Zitat

    Da ich in meinem alten Beruf nicht zurück kann, fällt mir eigenltich nichts konstruktives ein was ich bei einem Bewerbungstraining verloren habe

    Die Logik hinter dieser Aussage verstehe ich jetzt nicht unbedingt. Es gibt ja schließlich noch eine Million anderer Tätigkeiten ohne einen Abschluß...

    Gruß!

  • Hallo sgt_pecker,

    Arbeitsamt und Jobcenter sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
    Rede mit deinem Sachbearbeiter vom Jobcenter und vereinbare mit ihm eine schriftliche Zielvereinbarung. Eventuell wird für deinen Wunsch ein ärztliches Gutachten angefertigt, aus dem hervorgeht, welche Tätigkeiten du nicht mehr verrichten kannst.Ein ärztliches Attest reicht dafür nicht aus.

    Ich mache gerade ein solches Bewerbungstraining. Bei mir im Kursus befindet sich ein Teilnehmer, der überhaupt nicht weiß, in welche Richtung es für ihn beruflich gehen soll. Er sagt aber, er könne nur dazulernen.
    Eine Dozentin bot mir an, Kontakt zu einer ihr bekannten Firma herzustellen, bei der ich mich bewerben kann. Sie sagt, mein Profil passe genau zu dieser Firma.
    Also, nimm an dem Bewerbungstraining teil, du kannst nur gewinnen.

    Gruß,
    Sommersprossen

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