dringend rat gesucht

  • Hallo.
    ich habe eine dringende frage...ich habe mich von meinem mann getrennt und bin nun mit meinem sohn in eine wohnung gezogen.habe anfang august einen antrag eingereicht um ersteinmal unterstuetzung vom staat zubekommen,die erste miete habe ich von meinem lohn bezahlt.nun habe ich aber schon seit gut 10 tagen kein geld mehr um lebensmittel zu kaufen oder aehnliches.auch meine wohnung ist nicht gerade toll eingerichtet,ausser einem bett,tv und kinderzimmer habe ich nichts. Ich habe noch nichts gehoert ob ich leistungen bekomme.....nun hatte ich heute einen brief von einem arbeitsvermittler im briefkasten das ich morgen zu einem gespraech zu erscheinen habe, ich habe dort angerufen da ich von meiner arbeitszeit zu dem angegeben termin nicht gekonnt haette.der mann war sehr unfreundlich und sagte ich habe zu erscheinen da sonst 10% gekuerzt werden der leistungen :(
    Er sagte das ich ab montag irgendeine arbeit wahrnehmen muss und meinen 400€ job kuendigen muesse da ich ja mehr arbeiten kann. Ich habe versucht zu erklaeren das ich erst seit zwei wochen getrennt lebe u einen kleinen sohn habe 4 jahre,meinen job habe ich schon drei jahren u moechte ihn nicht aufgeben lieber versuchen dort mehr zu arbeiten.
    Er sagte dann wieder das ich ab montag einen job wahr nehmen muss da ich sonst kein geld bekomme...der job waere von 8-12.... waere ja ok nur geht der kinder garten in der zeit sprich bis 12 muesste ich beim kindergarten sein u koennte auch erst ab 8:30 ich bin gerade total ueberfordert da meine momentane situation nicht gerad einfach ist und ich das im mom gar nicht packe....auch kann ich keine unterlagen vorweisen da ich keinen pc habe zum bewerbungen erstellen zumin bekomm ich das nicht innerhalb von 12std hin.
    habt ihr einen rat fuer mich?muss ich da naechste woche wirkluch erscheinen?darf er so ueberhaupt reagieren?ich mein ich habe noch keinen cent bekommen?

    ich habe noch nie vom staat gelebt,war immer arbeiten und nun brauch man einmal hilfe fuer den uebergang und es ist gleich so merkwuerdig.

  • Zunächst wünsche dir und deinem Sohn einen nicht zu stressigen Neuanfang :)

    Der § 309 Abs. 3 SGB III besagt
    (3) Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.

    Ob der Zweck der Meldung erreicht wird, wenn du nicht zur angegebenen Uhrzeit dort bist und dein SB keine Zeit hat, sei mal dahingestellt.... Lasse dir von deinem Arbeitgeber ein Schreiben geben, dass du zu dem Termin arbeiten musst und unabkömmlich bist. Das Schreiben kannst du auch schon zu Hause aufsetzen, Firmenstempel & Unterschrift drunter - fertig.

    Wenn du ein schriftliches Jobangebot mit Rechtsfolgebelehrung erhalten hast, dann musst du dich dort auch bewerben. Dein Minijob unterliegt doch sicher auch einer Kündigungsfrist? Frage deinen SB schriftlich, ob du deinen Job fristlos kündigen sollst aufgrund des Telefonats und erbitte eine schriftliche Antwort.

    Dein Sohn ist 4 und geht zum Kindergarten? Wenn du Leistungen vom JC erhältst, dann frag mal die KiTaLeiterin an wen du dich wenden musst, um eine Befreiung zu erhalten. Bei uns bekommen Kinder ab 3 Jahren für den Kindergarten und Schulkinder bis inkl. 4ter Klasse für den Hort für ALGII-Empfänger die Gebühren dafür auf Antrag von der Stadt gesponsort. Wie lange dein Kind tägliche Betreuung braucht, musst du dann vor Ort abklären.

    Du hast einen ALGII-Antrag gestellt und der wurde noch nicht beschieden? Bestimmt wollen die noch etliche Unterlagen...
    Zahlt dein Mann freiwillig Unterhalt? Falls nicht, dann geh zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuß für deinen Sohn.
    Nehm einen aktuellen Kontoauszug und geh zum JC. Lass dich nicht abwimmeln. Du bist mittellos und brauchst einen Vorschuß aufs ALGII.

  • Hallo Naddel,
    es tut mir leid, dass du einen so unfreundlichen Sachbearbeiter hast. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeiter gerne schriftliche Nachweise haben wollen, also zB. einen Beleg von deinem Arbeitgeber. Und wenn man sich irgendwo telefonisch bewirbt, brauchen sie Namen, Telefonnummer und Datum. Ich mache immer Listen, die ich dann zum nächsten Gespräch vorlege. Du mußt auch wissen, wieviele Bewerbungen du pro Monat sammeln sollst.

    Manchmal entspannt sich das Verhältnis zwischen Hilfebedürftigen und Sachbearbeiter, wenn man eine örtliche Beratungsstelle aufsucht, zB. die Frauenberatungsstelle, die sich dann zwischenschaltet. Die Beratung ist in vielen Städten kostenlos.

    Wenn du keinen PC hast: das Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes bietet kostenlos die Nutzung eines PCs für Bewerbungen. Man wird dort auch beraten, was die Gestaltung einer Bewerbung angeht.

    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und wünsche dir für die nächste Zeit viel Kraft.
    Gruß,
    Sommersprossen

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