Wohnungswechsel

  • Hallo,

    ich würde gerne meine Wohnung wechseln, da die Jahresendabrechnung zu hoch ist.
    Unter welchen Bedingungen würde das Jobcenter einem solchen Wechsel zustimmen?

    Über Antworten bin ich dankbar.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Wichtig! Vor Unterzeichnung des Mietvertrages immer die schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme abwarten!

    Bei einem nicht notwendigen Umzug trägt im Allgemeinen das JC, wenn du im gleichen Zuständigkeitsbereich bleibst, normalerweise nur maximal die bisher anfallenden KdU. Ziehst du in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JC gelten die dortigen KdU-Richtlinien.

    Für Kosten, die dir für und beim Umzug entstehen, musst du selbst aufkommen.

  • Hallo Sharoon,

    ich danke dir für deine Auskunft.

    Wann ist aus Sicht des Jobcenters ein Umzug notwendig? Z. B. wenn man einen Job in einer anderen Stadt bekommt, auch wenn dieser geringfügig ist?

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Wie wäre es wenn Du Dein oben angegebenes Argument angibst (teure Nebenkosten).
    In der Regel kommt das JC ja auch dafür auf und wenn sich da was einsparen läßt ist das doch schon ein Grund.

  • Hallo, da ich nach langer Suche im Internet einfach nicht schlau werde, hoffe ich, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann. Ich muss wegen einer Eigenbedarfskündigung meiner Vermieter umziehen (die liegt dem Jobcenter vor). Ich habe nun zwar eine Wohnung zum 1.10.2013 gefunden, aber laut Auskunft meines Sachbearbeiters (beim Jobcenter) kann er mir angeblich die fällige Mietkaution (900 Euro) nicht gewähren - auch als Darlehen nicht, da die "Angemessenenheitsgrenze" überschritten sei (auf deutsch: die Miete der neuen Wohnung ist höher, als die 442 Euro brutto kalt, die in unserer Stadt für 2 Personen gewährt werden). In meiner jetzigen (alten) Wohnung wurde bei meinem Einzug vor 12 Jahren keine Kaution verlangt, so dass ich natürlich auch nicht auf die Rückzahlung dieser nicht geleisteten Kaution zurückgreifen könnte. Meine Frage: muss das Jobcenter in meinem Fall die Kaution gewähren (ich wäre ja schon mit einem Darlehen zufrieden...) oder nicht? Ich habe auch schon diese > https://www.hartziv.org/ Seite(n) aufmerksam gelesen, aber das nützt mir irgendwie auch nicht viel, da mein Sachbearbeiter ja schon abgelehnt hat. Ich hatte einen persönlichen Termin bei ihm (schon am 19.8.2013), bei dem ich ihn nach Übernahme der Mietkaution gefragt hatte. Er hat dies abgelehnt. Er hat wortwörtlich gesagt, dass er die Mietkaution auch nicht als Darlehen gewähren kann. Mein Mietvertrag für die neue Wohnung ist schon unterschrieben, habe ich denn noch Zeit, eine Übernahme der Mietkaution bei meinem Jobcenter schriftlich einzureichen? Dass ich das schriftlich machen muss, hat mir mein Sachbearbeiter natürlich auch verschwiegen, ich hätte es mir zwar denken können, aber ich hab durch den Umzug sowieso schon viel um die Ohren, bin gar nicht auf die Idee gekommen..... Wäre super, wenn ihr mir eine Info geben könntet.

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