rückwirkende zahlungen

  • wer kann mir sagen ob es richtig ist wenn das job center mir eine rückzahlung von einem jahr bewilligt .gelten da nicht 2 jahre??.die haben uns seit einzug in die neue unterkunft nicht den mehrbedarf bezahlt obwohl es ihnen seitens der stadt mitgeteilt wurde.nun haben sie mir rückwirkend für ein jahr das geld überwiesen ist dies rechtens mit einem jahr??wer kann mir helfen da ich nichts darüber finde

  • @ glubbdeiwel

    Schau bitte nach, ob es in deiner Stadt eine Beratungsstelle gibt, die Einblick in deine Angelegenheit nehmen könnte.

    Alternativ sprichst du die Diakonie/Caritas an.


    Die Frage ist nämlich, ob eine Verjährungsfrist greift oder die Frist aus einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X / § 40 SGB II.

  • Hallo,

    Zitat

    Die Frage ist nämlich, ob eine Verjährungsfrist greift oder die Frist aus einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X / § 40 SGB II.

    Die Frage stellt sich nicht, beide Fristen sind identisch mit 1 Jahr (wie wevell richtig schreibt).

    Gruß!

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