Arge muss zukünftig vielfach den Makler zahlen

  • Hallo,

    Bin ich derzeit ALG2 Empfänger. Ich habe das große Problem das ich bis zum 31.08 die Wohnung wegen Zwangsräumung verlassen muss. Das Arbeitsamt wurde informiert. Zustande kam diese weil mein damaliger Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, ich über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt war, und alle halbe Jahre hoffen musste das mein Vertrag verlängert wird. Alles zusammen hat dazu geführt, dass ich in ein tiefes Loch (schwere Depressionen) gefallen bin, Monate lang nur noch mit Runter gelassenen Rollos die Tage und Nächte im Bett verbrachte und auch auch das Zeitgefühl verloren hatte. Alle 3- 4 Tage hab ich von dem gepaarten Geld mir was zu essen gekauft, als ich nicht mehr mit der Bank Karte bezahlen konnte, musste ich feststellen, dass das Arbeitsamt mir seit mehreren Monaten keine Leistung mehr bezahlte und dadurch auch einige Monate keine miete mehr beim Vermieter einging.

    Die Wohnungssuche gestaltet sich derzeit in Karlsruhe recht schwer.

    Nun bin ich auf ihren Beitrag gestoßen:
    https://www.buergergeld.org/news/
    Was für Voraussetzung müssen erfüllt sein, das das AA die Maklergebühren übernimmt?
    Wie sieht die Übername aus? Werden die übernommen oder lediglich als zinsloses Darlehn gewährt, dass das AA/ Jobcenter einem monatlich Geld abnimmt um diese Gebühren zurückzuerstatten.
    Wenn ich keine Wohnung bis zu 31.08.2013 finde, muss ich dann in einer Obdachlosen Unterkunft, oder muss das Sozialamt mir übergangsweise eine Pension Finanzieren bis ich eine Wohnung gefunden habe?
    Was ist mit meinen Ganzen Möbeln/ Alten PC etc. wird das zwischen gelagert? Wer kommt dafür auf.

    Danke

  • Hallo Hoppel,

    Danke für deine Antwort. Das war eine Zeit lang so, derzeit beziehe ich Leistung.
    Die Räumungsklage ist Gerichtlich durch und besagt, dass ich am 31.08.2013 die Wohnung verlassen muss

  • 1.Was für einen Antrag muss ich stellen? Und was kann ich sagen wenn sie eine Übername des Maklers ablehnen. Soweit ich gelesen habe ist das Jobcenter ja zu sparmassnamen verpflichtet. Gibt es Urteile da drüber, wo das Jobcenter die Maklergebüren über nehmen musste?

    2.Wie sieht die Übername aus? Werden die übernommen oder lediglich als zinsloses Darlehn gewährt, dass das AA/ Jobcenter einem monatlich Geld abnimmt um diese Gebühren zurückzuerstatten.
    3. Wenn ich keine Wohnung bis zu 31.08.2013 finde, muss ich dann in einer Obdachlosen Unterkunft, oder muss das Sozialamt mir übergangsweise eine Pension Finanzieren bis ich eine Wohnung gefunden habe?
    4. Was ist mit meinen Ganzen Möbeln/ Alten PC etc. wird das zwischen gelagert? Wer kommt dafür auf.

    Danke schon mal für deine Antwort, entschuldige das ich nochmal genauer nachhake, aber im Moment bin ich halt echt am verzweifeln, und würde gerne was in der Hand haben wenn ich das Jobcenter aufsuche.
    Habe jetzt gleich noch ein Wohnungsbesichtigungstermin, werde aber zwischendurch immer mal wieder reinschauen.

    Danke Gruß

  • Hallo,

    Zitat

    Was für einen Antrag muss ich stellen?

    Äh - einen Antrag auf Übernahme der Maklerkosten?

    Zitat

    Gibt es Urteile da drüber, wo das Jobcenter die Maklergebüren über nehmen musste?

    Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

    Zitat

    Wie sieht die Übername aus? Werden die übernommen oder lediglich als zinsloses Darlehn gewährt

    Da die Situation selbst verschuldet ist, wahrscheinlich als Darlehen. Wird aber im Einzelfall entschieden.

    Zitat

    Wenn ich keine Wohnung bis zu 31.08.2013 finde, muss ich dann in einer Obdachlosen Unterkunft, oder muss das Sozialamt mir übergangsweise eine Pension Finanzieren bis ich eine Wohnung gefunden habe?

    Pension ist gut... Es läuft auf eine Obdachlosenunterkunft hinaus.

    Zitat

    Was ist mit meinen Ganzen Möbeln/ Alten PC etc. wird das zwischen gelagert? Wer kommt dafür auf.

    Darum wirst Du Dich wohl selbst kümmern müssen. Auch die Kosten wirst Du tragen müssen, eventuell als Darlehen.

    Gruß!

  • Hallo, da ich nach langer Suche im Internet einfach nicht schlau werde, hoffe ich, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann. Ich muss wegen einer Eigenbedarfskündigung meiner Vermieter umziehen (die liegt dem Jobcenter vor). Ich habe nun zwar eine Wohnung zum 1.10.2013 gefunden, aber laut Auskunft meines Sachbearbeiters (beim Jobcenter) kann er mir angeblich die fällige Mietkaution (900 Euro) nicht gewähren - auch als Darlehen nicht, da die "Angemessenenheitsgrenze" überschritten sei (auf deutsch: die Miete der neuen Wohnung ist höher, als die 442 Euro brutto kalt, die in unserer Stadt für 2 Personen gewährt werden). In meiner jetzigen (alten) Wohnung wurde bei meinem Einzug vor 12 Jahren keine Kaution verlangt, so dass ich natürlich auch nicht auf die Rückzahlung dieser nicht geleisteten Kaution zurückgreifen könnte. Meine Frage: muss das Jobcenter in meinem Fall die Kaution gewähren (ich wäre ja schon mit einem Darlehen zufrieden...) oder nicht? Ich habe auch schon diese > https://www.hartziv.org/ Seite(n) aufmerksam gelesen, aber das nützt mir irgendwie auch nicht viel, da mein Sachbearbeiter ja schon abgelehnt hat. Ich hatte einen persönlichen Termin bei ihm (schon am 19.8.2013), bei dem ich ihn nach Übernahme der Mietkaution gefragt hatte. Er hat dies abgelehnt. Er hat wortwörtlich gesagt, dass er die Mietkaution auch nicht als Darlehen gewähren kann. Mein Mietvertrag für die neue Wohnung ist schon unterschrieben, habe ich denn noch Zeit, eine Übernahme der Mietkaution bei meinem Jobcenter schriftlich einzureichen? Dass ich das schriftlich machen muss, hat mir mein Sachbearbeiter natürlich auch verschwiegen, ich hätte es mir zwar denken können, aber ich hab durch den Umzug sowieso schon viel um die Ohren, bin gar nicht auf die Idee gekommen..... Wäre super, wenn ihr mir eine Info geben könntet.

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