Ich habe jetzt zwei EInkommen (Bundesfreiweilligendienst + Kindergeld).
Beim Kindergeld werden mir 30€ pauschale zu gute gerechnet. Jetzt habe ich noch 320€ Taschengeld vom BFD davon würden mir 200€ zustehen, aber weil ich beim Kindegeld 30€ zu gute berechnet werden, kriege ich nur noch 170€ Taschengeld.
Ist das so rechtens?
Lg,
Yvonne