Hallo, meine Frage ist:
Ich bin alleinerz. mit Kindern (15 und 11). Meine Miete für ein Haus beträgt 1.200 Euro kalt. In den ersten 6 Monaten muss die tatsächliche Miete vom Amt übernommen werden. So auch geschehen. Diese wurde aber zu je einem Teil auf mich und meine beiden Kinder umgelegt.
Wie wird die Miete angerechnet, wenn die Kinder keinen Anspruch auf Hartz IV haben, sondern nur ich?
Darf die Miete auf uns alle drei anteilmäßig angerechnet werden, obwohl ich die Mietschuldnerin bin oder können meine minderjährigen Kinder, die keinen SGB II Anspruch haben, mit an den Mietkosten beteiligt werden?
Ich hoffe, ich hab meine Frage verständlich gestellt. Mir ist es wichtig, ob die Miete aufgeteilt werden darf, obwohl die Kinder keinen Anspruch haben wg. Sparvermögen oberhalb der Freigrenze und der Regelsatz durch Kindergeld und Unterhalt überschritten wird.
Mein gesunder Menschenverstand sagt, dass das nicht möglich ist, da meine minderjährigen Kinder auch nicht die Mietschuldner sind sondern ich.
Kann mir jemand verbindlich dazu Auskunft geben? Vielen Dank schon jetzt für jegliche Auskunft und Hinweise.
Herzliche Grüße
joyline26