Jobcenter möchte dass ich ausziehe......und nun ?

  • Huhu an die fleissigen Schreiber hier.......

    ich bitte um Rat von Euch :

    Ich war bis 31.7. jahrelang Hartz-4-Aufstocker, bin seit 1.8. ohne Arbeit und bekomme prompt letzte Woche eine persönliche Einladung zu einem Gespräch im Jobcenter, wo man mir nahe gelegt hat, dass ich weit über die üblichen Kosten für Kaltmiete liege (ja, sie haben laut meiner Internet Forschungen Recht) -

    Ich soll mit meinem Sohn hier ausziehen -
    habe eine Frist bis zum 1.1.2014 bekommen - ansonsten wird gekürzt -
    ich soll monatlich vorlegen bis zum 15. eines Monats, dass ich mich bemüht habe bei Vermietern eine günstigere Wohnung zu bekommen
    und soll wegen meiner Rheuma Erkrankung sämtliche Arztberichte etc. raussuchen und dorthin schicken......
    (wieso eigentlich ? wenn sie eh kürzen ab Januar und ich dann dasselbe machen kann wie Ralph Boes derzeit...davon ab finde ich das nach wie vor unter aller S.. was man ertragen muss - hoffen wir alle auf die Wahl *mal anmerk)

    Meine Fragen :
    Ich habe nur die mündliche Zusage, dass im Falle eines Umzuges - die Renovierung meiner Wohnung, die Renovierung der neuen Wohnung und mir Haushaltshilfen gestellt werden fürs Einpacken etc....(ich kann nur leichte Sachen einpacken)....

    was kann ich tun ?
    soll ich Widerspruch einlegen ? wenn ja wie - also mit welcher Begründung ?
    zahlt das Jobcenter auch wirklich alles (ich glaub ja eher nicht) ?

    ich möchte hier nicht raus - mein Sohn braucht die Schulnähe - und für mich ist das echt ne Belastung .....

    eigentlich bin ich nicht auf den Mund gefallen - aber jetzt bin ich doch etwas hilflos wie ich das handhaben soll -
    und geschockt darüber sowieso....

    Danke für Eure Antwort !

  • Noch eine Anmerkung von mir :
    Die Erhöhung der Kaltmiete ist nur auf Grund von jährlichen 12 Euro Erhöhung (Fortfall Annuitätshilfen) durch den Vermieter entstanden.
    Das macht bei 10 Jahren 120 Euro aus........:( - und das ist schon eine §5 Schein Wohnung.....

  • Hallo,

    mündliche Zusagen/Aussagen vom JC haben keinen Wert.

    Die Ersparnis von 10,00 € steht in keinem Verhältnis zu den Umzugskosten. Das JC hat wirtschaftlich zu handeln. Wirtschaftlichkeit wäre, wenn es sich in 2-3 Jahren rechnen würde. Wenn schulische Gründe des Sohnes gegen einen Umzug sprechen, ist der Umzug nicht zumutbar.

    wevell

  • Hallo,

    wenn Du nicht bereits vorher eine sog. "Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft" erhalten hast, sind Dir 6 Monate Zeit für diese Senkung zu geben. Wenn Du also im September diese Aufforderung erhalten hast, bleibt bis März 14 Zeit.

    Eine solche Forderung bedeutet nicht, daß Du umziehen mußt (auch wenn Du es Dir angesichts der steigenden Betriebskosten überlegen solltest). Vielmehr kannst Du auch in der Wohnung bleiben, mußt dann aber die Differenz zwischen angemessenen und tatsächlichen KdU selbst aus Deinem Regelsatz zahlen.

    In welchem Bundesland und welcher Stadt/Landkreis wohnst Du?

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,
    ich wohne in Hamburg, der genehmigte Satz der Kaltmiete liegt bei 392 Euro - ich liege mit 130 Euro drüber.....das merkwürdige daran ist halt, dass jahrelang nicht passiert ist - und jetzt auf einmal soll ich die Kosten senken......
    mit den 6 Monaten - das habe ich hier gelesen - schon merkwürdig, dass die im Jobcenter mir nur bis 1.1. Zeit lassen -
    die Betriebskosten verringern sich durch die jährliche Rückerstattung von immer über 150 Euro....

    d.h. - ich müßte Widerspruch einlegen damit ich 6 Monate Zeit bekomme ? (gibt sicherlich nen § den ich mit aufführen kann oder ?)
    d.h. - ich müßte in dem Widerspruch angeben, dass mir vom Jobcenter schriftlich mitgeteilt wird, dass alle Kosten übernommen werden ?

    Ein Umzug würde ja alleine schon mit der Kündigungsfrist nicht hinhauen bei 3 Monaten .....

  • Hallo,

    Zitat

    und das ist schon eine §5 Schein Wohnung

    Was soll das sein?

    Zitat

    ich liege mit 130 Euro drüber

    Hmm. Das hat sich aber eingangs anders angehört.


    Zitat

    er genehmigte Satz der Kaltmiete liegt bei 392 Euro

    Zitat

    ja, sie haben laut meiner Internet Forschungen Recht

    Nun ja, Internetrecherchen und Recht sind immer bedenklich. Bei Alleinerziehenden kann dieser Satz um 30% überschritten, wenn durcheinen Umzug die sozialen Bindungen des Kidnes gefährdet wären. Das bedeutet also, daß Du mit 117,60 € mehr rechnen kannst, wenn Du das mit der Schulnähe plausibel darlegst.

    Zitat

    d.h. - ich müßte Widerspruch einlegen damit ich 6 Monate Zeit bekomme ?

    Sofern es Deine 1. Aufforderung ist - ja.

    Zitat

    d.h. - ich müßte in dem Widerspruch angeben, dass mir vom Jobcenter schriftlich mitgeteilt wird, dass alle Kosten übernommen werden ?

    Wogegen willst Du denn widersprechen? Es wurde Dir doch mündlich mittgeteilt. Bitte um eine schriftliche Bestätigung.

    Gruß!

  • hey, vielen Dank für die schnellen Antworten - wo ist das hinterlegt dass Alleinerziehende den Satz um 30% überschreiten dürfen ?
    (also ich glaube dir das, muss ja aber Rede und Antwort meiner Sachbearbeiterin gegenüber stehen)

    ...ein §5 Schein ist ein Wohnberechtigungsschein hier in Hamburg, mit dem man nachweisen kann, dass man eine öffentlich geförderte Wohnung(Sozialwohnung) beziehen darf.....auf Grund geringen Einkommens.....dachte den gäbe es deutschlandweit.....

    Noch eine Frage zum Widerspruch :
    Sollte der nur beinhalten, dass ich 6 Monate Zeit bekomme ? Mit welcher Begründung soll ich das angeben ???? (kann ja schlecht schreiben - laut hartzIV Forum *lach.....)

    Oder bedeutet Widerspruch gleichzeitig die Gründe aufführen, warum ein Umzug nicht zumutbar ist wegen z.b.meinem Kind und meiner chronischen Krankheit ????

    Ich bin anstrengend, ich weiß *lach - aber danach habe ich keine Fragen mehr. Vorerst :)

  • Hallo,

    Zitat

    Sollte der nur beinhalten, dass ich 6 Monate Zeit bekomme ?

    Auch. Aber auch der Hinweis auf die in Hamburg geltende Sonderreglung bei Alleinerziehenden.

    Zitat

    Oder bedeutet Widerspruch gleichzeitig die Gründe aufführen, warum ein Umzug nicht zumutbar ist wegen z.b.meinem Kind und meiner chronischen Krankheit

    Mit im Widerspruch aufführen.

    Zitat

    also ich glaube dir das, muss ja aber Rede und Antwort meiner Sachbearbeiterin gegenüber stehen

    Eigentlich müßte die SB die entsprechende Fachanweisung der Stadt Hamburg selbst sehr genau kennen. Lies Dir mal auf http://www.arbeits-los.de/miete/daten/hamburg.pdf insbesondere die Punkte 4.2 und 4.3 sowie in Sachen 6 Monate den Punkt 7 durch. Und wie gesagt: das ist die Fachanweisung für die Kosten der Unterkunft in Hamburg.

    Gruß!

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