Bezahlung einer Arztrechnung durch Dritte

  • Hallo,

    Ich bekomme demnächst Zahnersatz. Einen Teil der Kosten übernimmt die Krankenkasse, den anderen Teil übernimmt ein Verwandter.

    Meine Frage: wie muß ich das beim Jobcenter angeben?
    Bekomme ich anschließend für die nächste Zeit keine Hilfeleistungen mehr?

    Über eine Antwort bin ich dankbar.

    gruß,
    Sommersprossen

  • Meiner Ansicht nach darf kein Jobcenter eine zahnärztliche Versorgung vereiteln.

    Ausserdem sagt der § 11 a SGB II, Absatz 5, folgendes:

    Zitat

    (5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit

    1.
    ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
    2.
    sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html

    Du solltest darauf achten, dass Zahlungen direkt an den Zahnarzt erfolgen und nicht über dein Konto laufen.

    Sicherheitshalber solltest du das Problem dem Jobcenter vortragen und dir schriftlich gebe lassen, wie das Jobcenter die Sachlage beurteilt.

  • Hallo,

    Zitat

    Ausserdem sagt der § 11 a SGB II, Absatz 5, folgendes:

    Widerspruch. Das bezieht sich auf z.B. auf Auszeichnungen oder Preise, Ehrengaben aus öffentlicher Hand, Gelder für Blutspenden usw., nicht jedoch auf Unterhalt.

    Zitat

    Meiner Ansicht nach darf kein Jobcenter eine zahnärztliche Versorgung vereiteln.

    Es wird ja auch keine "Zahnärztliche Versorgung" vereitelt. Abgesehen davon ist eine solche Versorgung Aufgabe des KK und nicht des Jobcenters.

    Zitat

    Du solltest darauf achten, dass Zahlungen direkt an den Zahnarzt erfolgen und nicht über dein Konto laufen.

    Unterhalt bleibt Unterhalt.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    Ich verwende das Geld nicht für Unterhalt, sondern für eine notwendige zahnärztliche Versorgung.

    Zitat

    Es wird ja auch keine "Zahnärztliche Versorgung" vereitelt.

    Das sehe ich anders. Wenn mir das Jobcenter den Betrag von der Hilfeleistung abzieht, weiß ich nicht, wovon ich meine Miete zahlen soll. Außerdem ist die beabsichtigte Behandlung aus Zahnmedizinischer Sicht notwendig.

    Zitat

    Abgesehen davon ist eine solche Versorgung Aufgabe der KK und nicht des Jobcenters.

    Die Krankenkasse übernimmt ja schon einen Teil der Kosten, nämlich den doppelten Festzuschuß, das ist die Obergrenze.

    Kann ich nicht den Betrag, den mir mein Verwandter gibt, als Sparguthaben angeben?
    Als ich Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhielt, konnte ich das nämlich so machen, und mir wurde nichts abgezogen.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,

    Zitat

    Das sehe ich anders. Wenn mir das Jobcenter den Betrag von der Hilfeleistung abzieht

    Die "Hilfeleistung" stellt Unterhalt dar, wobei der Verwendungszweck ohne weiteres Interesse ist.

    Zitat

    Kann ich nicht den Betrag, den mir mein Verwandter gibt, als Sparguthaben angeben?

    Nein.

    Zitat

    Als ich Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhielt, konnte ich das nämlich so machen, und mir wurde nichts abgezogen.

    Wir reden hier nicht von Überbrückungsgeld, sondern von Unterhalt.

    Beantrage beim JC ein Darlehen für die fehlende Summe.

    Gruß!

  • @ Hoppel

    Danke für die Hinweise.

    Ich bin aber trotzdem noch nicht überzeugt.

    Ich würde das Jobcenter befragen und dann wird man ja sehen, wie entschieden wird.

    Wenn Eigenanteile anfallen, ist das eben so und die Hilfebedürftige zieht daraus ja keinen GELDWERTEN Vorteil, sie kann den Vorteil, der darin besteht, weiterhin nicht mehr auf der Felge kauen zu müsen, ja nicht verwerten oder versilbern.

    Und wir reden hier ja auch nicht von 6 Unzen Gold, die in der Futterluke verbaut werden, sondern von einer wie auch immer gearteten grösseren zahnmedizinischen Behandlung.

  • Hallo Hoppel,

    ich verstehe dich nicht.
    Ich will ja nicht eine Übernahme der Restkosten beim Jobcenter beantragen. Warum sollte ich ein Darlehen für diese Summe beantragen, wenn ich diese von meinem Verwandten bekomme?

    Im Übrigen müßte ich dafür 75 Monate abbezahlen, wenn ich von einer monatlichen Rate von 40€ ausgehe. Ist das nicht unrealistisch?

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo In_Gottes_Hand,

    danke für deine Hinweise.
    Wie befrage ich am Besten das Jobcenter und zu welchem Zeitpunkt? Sollte ich den Kostenvoranschlag mit der Kostenzusage meiner Krankenkasse schon vorlegen? Die Behandlung hat noch nicht begonnen.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,

    Zitat

    Warum sollte ich ein Darlehen für diese Summe beantragen, wenn ich diese von meinem Verwandten bekomme?

    Weil dann keine Anrechnung auf das laufende ALG II zu befürchten ist.

    Zitat

    Im Übrigen müßte ich dafür 75 Monate abbezahlen, wenn ich von einer monatlichen Rate von 40€ ausgehe. Ist das nicht unrealistisch?

    Gerade deswegen kann es sich auch nicht um ein sog. "echtes" Darlehen eines Verwandten handeln, sondern eben um Unterhalt. Denn ein privates "Darlehen" wäre dann noch viel unrealistischer.

    Zitat

    Wenn Eigenanteile anfallen, ist das eben so und die Hilfebedürftige zieht daraus ja keinen GELDWERTEN Vorteil

    Selbstverständlich ist ein geldwerter Vorteil vorhanden: oder wird die Rechnung mit Äpfeln oder Eiern bezahlt? Abgesehen davon reden wir hier offensichtlich von 3.000 € und nicht von ein paar hundert Euros.

    Zitat

    Wie befrage ich am Besten das Jobcenter und zu welchem Zeitpunkt?

    Unbedingt VOR Behandlungsbeginn.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    Ich würde mir den Zahnersatz machen lassen und dem Verwandten die Rechnung des Zahnarztes geben.

    Das könnte dann als Betrugsversuch gewertet werden. Es geht hier nicht um einen Kinobesuch, somndern um eine größere Summe für eine Leistung.

    Zitat

    Und ausserdem: Darlehen von Verwandten ist nicht als Einkommen anzusehen

    Und außerdem beruht dieses Urteil auf die Version des SGB II im Jahr 2010 bzw. früher. Danach wurde der entscheidende § entsprechend geändert und die §§ 11a und 11b eingeführt. Dementsprechend bleibt es bei meiner Aussage zum Unterhalt.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    danke für die Hinweise.
    Der Behandlungsbeginn steht kurz bevor.

    Kannst du mir einen Vorschlag machen, wie ich meine Anfrage beim Jobcenter am Besten formuliere? Ich bin mir da unsicher. Du kannst mir gerne das als PN senden.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Meine persönliche Meinung:

    Ich würde mir den Zahnersatz machen lassen und dem Verwandten die Rechnung des Zahnarztes geben. Wenn mich ein Verwandter zum Frisörbesuch oder ins Kino einlädt, würde ich mir das ja auch direkt bezahlen lassen...

    Gerade das hatte ich ja vor. Nur bin ich mir unsicher darüber, wie das vom Jobcenter gesehen wird, und ob ich nicht mit Sanktionen rechnen muß, wenn ich so vorgehe.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Man kann sich seine Probleme auch selber machen....!

    Wo ist das bitte Betrug, wenn meine Tante meine Brücke direkt an den Zahnarzt bezahlt und ich ihr dafür monatlich Geld zurück gebe?

    Wäre es auch Betrug, wenn mein Freund mir in der letzten Woche des Monats was einkauft, damit ich was zu essen habe und ich geb ihm das Geld nach dem ersten wieder?

    Ich brauch ein neues Schlafzimmer, Fernseher, Waschmaschine oder sonst was... ist es Betrug, wenn Oma mir das kauft und ich es ihr in Raten abzahle?? ....

  • Hallo Sharoon,

    mir gefällt dein Vorschlag natürlich besser.

    Würdest du mir raten, die monatlichen Rückzahlungen über Kontoüberweisungen an den Verwandten abzuwickeln und diese Belege dem Jobcenter vorzulegen, bzw. sollte ich eine schriftliche Vereinbarung treffen?

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Laß Dir schriftlich bestätigen das Du dem/der Verwandten das geld in monatlichen Raten zurück zahlst. Auch wenn dem nicht so ist und Du es geschenkt bekommst. Ist doch das Einfachste. Niemand kann von Verwandten oder Bekannten verlangen das übers Konto abzuwickeln sondern das kann per Handschlag monatlich "bezahlt" werden.

    Manchmal steht Ihr Euch aber schon selbst im Weg, oder? - Der einfachste Weg ist oft der bessere.

  • Hallo,

    die Ideen und Schlußfolgerungen hier werden immer abenteuerlicher :(

    Zitat

    Man kann sich seine Probleme auch selber machen....!

    Nun ja - befolgt man die Hinweise von Euch hier, führt das bei einigem Pech tatsächlich zu ernsthaften Problemen, die man sich dann in der Tat selbst zuzuschreiben hat.

    Zitat

    Wo ist das bitte Betrug, wenn meine Tante meine Brücke direkt an den Zahnarzt bezahlt und ich ihr dafür monatlich Geld zurück gebe?

    Ich brauch ein neues Schlafzimmer, Fernseher, Waschmaschine oder sonst was... ist es Betrug, wenn Oma mir das kauft und ich es ihr in Raten abzahle?? ....

    Es handelt sich in solchen Fällen nicht um ein sog. echtes Darlehen, sondern um Unterhalt. Ein echtes Darlehen würde voraussetzen, daß ich es in absehbarer Zeit objektiv zurück zahlen kann, was als ALG-II-Bezieher nicht möglich ist, wenn es sich - wie hier - um ca. 3.000 € handelt. Unterhaltszahlungen wiederum sind dem JC als Einkommen zu melden und entsprechend anzurechnen. Wird der Unterhalt nicht gemeldet, steht der Vorwurf des Betruges im Raum.

    Zitat

    Wäre es auch Betrug, wenn mein Freund mir in der letzten Woche des Monats was einkauft, damit ich was zu essen habe und ich geb ihm das Geld nach dem ersten wieder?

    Nein, denn dann wäre das Darlehen wesentlich geringer und der Leistungsbezieher könnte es objektiv in absehbarer Zeit zurückzahlen. Nochmal: wir reden hier nicht von vielleicht 50 € für Essen, sondern von einer wesentlich höheren Summe.

    Zitat

    Auch wenn dem nicht so ist und Du es geschenkt bekommst. Ist doch das Einfachste.

    Aja. Du rätst also direkt zu Leistungsbetrug.

    Zitat

    Manchmal steht Ihr Euch aber schon selbst im Weg, oder? - Der einfachste Weg ist oft der bessere.

    Manchmal steht aber auch ein Staatsanwalt im Weg. Und: der einfachste Weg ist nicht immer der richtige.

    Es mag durchaus sein, daß der von Euch vorgeschlagene Weg der einfachste ist - ob das auch sozialrechtlich der richtige ist, sei dahin gestellt. Das wird hier keiner von uns mit Sicherheit sagen können, sondern letztendlich nur das örtliche Jobcenter bzw. ggf. Gericht. Aber wird der "einfache" Weg beschritten, müßte man mit der Ungewißheit leben, ob irgendwann ein Brief ankommt, der einen bösen Inhalt beinhaltet und dazu führt, daß das sog. Darlehen auf ALG II angerechnet wird. Dann habe ich zwar den von Euch favorisierten "einfacheren" Weg eingeschlagen, aber auch erhebliche Probleme an der Backe. Es muß nicht so kommen: ich kann mit meiner Meinung zum Unterhalt falsch liegen oder das ganze mit der Rechnung fällt niemanden auf - aber mit der Ungewißheit müßte man dennoch die nächsten paar Jahre leben....

    Ich bin damit raus aus der Diskussion hier.

    Gruß!


  • Sorry Hoppel, aber wer wenn nicht die Verwandtschaft kann (oder würde) ein zinsfreies Darlehen auf sehr lange Sicht geben?
    Und weshalb Probleme mit dem gesetz? Wenn der Schenker oder Darlehensgeber mit dem Beschenkten einig ist, kann man das schnell klären.

    Wenn es der Gesetzgeber praktisch untersagt solche "Geschenke" anzunehmen dann soll doch das Hartzamt gefälligst die Rechnung zahlen!

    Es kann doch nicht sein, das das eine nicht geht aber andersherum auch nicht, denn wichtig für ein ordentliches Vorstellungsgespräch wären doch schon mal ein nettes Lächeln. Kommt man zum Vorstellungsgespräch mit einem "Steinbruch" am Hals wirkt sich das garantiert nicht gerade positiv aus.

  • Hallo,

    Zitat

    aber wer wenn nicht die Verwandtschaft kann (oder würde) ein zinsfreies Darlehen auf sehr lange Sicht geben?

    Das mag richtig sein, aber es handelt sich weiterhin nicht um ein echtes Darlehen. Anders gesagt: auch die Verwandschaft verleiht das Geld in dem Bewußtsein, daß eine Rückzahlung entweder gar nicht oder nur in Minibeiträgen erfolgen wird - selbst bei 40 € je Monat (was schon sehr viel für einen ALG-II-Bezieher ist) bräuchte man über 6 Jahre - und das dann auch noch zinslos. Gluabst Du ehrlich, daß es sich dann noch um ein wirkliches Darlehen handelt?

    Im übrigen würde sich bei Deinr Sichtweise das Sozialsystem sehr leicht unterwandern lassen. Würden solche angeblichen Darlehen nicht angerechnet werden, könnte sich jemand wunderbar von Verwandten mit Geld ausstatten lassen, sich davon ein luxusiöres Leben mit Kaviar und Reisen leisten können - und der Steuerzahler müßte weiter das ALG II zahlen. Ist es das, was Du dann als gerecht empfindest?

    Zitat

    Wenn es der Gesetzgeber praktisch untersagt solche "Geschenke" anzunehmen dann soll doch das Hartzamt gefälligst die Rechnung zahlen!

    Der Gesetzgeber untersagt das nicht - der Gesetzgeber sagt, daß alle finanziellen Einnahmen vorrangig für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden müssen und somit die Leistungen des Steuerzahlers entsprechend abgesenkt werden.

    Zitat

    dann soll doch das Hartzamt gefälligst die Rechnung zahlen!

    Warum sollte es das? Die KK (also auch der Gesetzgeber) übernimmt schon einen recht hohen Anteil.

    Zitat

    denn wichtig für ein ordentliches Vorstellungsgespräch wären doch schon mal ein nettes Lächeln. Kommt man zum Vorstellungsgespräch mit einem "Steinbruch" am Hals wirkt sich das garantiert nicht gerade positiv aus.

    Sicher. Aber die Frage ist, ob es 1. nun wirklich ein Zahnersatz für weit über 3000 € sein muß (ich kann das natürlich nicht beurteilen) und 2. nicht der Weg eines regulären Darlehens beim Jobcenter sinnvoller wäre, wenn es denn - aus welchen Gründen auch immer - eine solch teure Lösung sein muß.

    Ich verstehe das ganze Problem menschlich durchaus - aber es nutzt nichts, wenn ich hier aus diesem Verständnis heraus falsche Ratschläge gebe. Somit kann es durchaus sein, daß meine Antworten kalt klingen - aber dem Fragenden dürfte eher eine sachliche Sichtweise nutzen (auch wenn sie enttäuschend für ihn ist) als eine, die kurze Zeit Hoffnung bringt, dann aber direkt in das kalte Wasser führt...

    Und nebenbei bemerkt: ich habe die Wahrheit auch nicht gepachtet. Soll heißen, daß ich durchaus auch falsch liegen kann mit meiner Sichtweise hinsichtlich des Darlehens.

    Gruß!

  • Zitat

    Hallo In_Gottes_Hand,

    danke für deine Hinweise.
    Wie befrage ich am Besten das Jobcenter und zu welchem Zeitpunkt? Sollte ich den Kostenvoranschlag mit der Kostenzusage meiner Krankenkasse schon vorlegen? Die Behandlung hat noch nicht begonnen.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Ich würde persönlich zum Jobcener gehen und die Frage wie folgt stellen:

    demnächst steht eine zahnärztliche Behandlung an. Voraussichtlich fallen Eigenanteile in Höhe von ca. xxx,--€ an.

    Über die Mittel, diesen Eigenanteil zu bezahlen, verfüge ich nicht.

    Die Verwandtschaft würde sich bereiterklären, diesen Eigenanteil direkt an den Zahnarzt zu bezahlen.

    Frage an das Jobcenter: würde dieser Eigenanteil vom Jobcenter angerechnet und bei folgenden ALG II - Leistungen berücksichtigt werden?


    Die Antwort würde ich mir schriftlich geben lassen.

    Weiter würde ich jetzt nicht spekulieren, Antwort abwarten und sehen, was man ggf. unternehmen müsste.

  • Hallo,

    die Anregung von der hand ;) ist schon sehr gut, aber ich würde sie erweitern. Ich darf mal?

    Zitat

    demnächst steht eine zahnärztliche Behandlung an. Voraussichtlich fallen Eigenanteile in Höhe von ca. xxx,--€ an.

    Über die Mittel, diesen Eigenanteil zu bezahlen, verfüge ich nicht.

    Die Behandlung ist aber notwendig. Abgesehen von den medizinischen Notwendigkeiten (siehe Anlage) leidet meine eigene Selbstsicherheit bei dem jetzigen Zustand meiner Zähne. Aber auch für meine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt ist ein einwandfreier Zustand meiner Zähne wichtig. Insofern bitte ich um einen Zuschuß für die erforderlichen Leistungen für die Behandlung.

    Alternativ beantrage ich eine darlehensweise Gewährung der notwendigen Kosten.

    Erst nach einer Ablehnung (und Prüfung der angeführten Begründung) würde ich dann schreiben:

    "Nach Ablehnung meiner Anträge wäre meine

    Zitat

    Verwandtschaft bereit, diesen Eigenanteil direkt an den Zahnarzt zu bezahlen.

    Meine Frage: würde dieser Eigenanteil vom Ihnen angerechnet und bei folgenden ALG II - Leistungen berücksichtigt werden?

    Gruß!

  • Hallo,
    vielen Dank für alle eure Ratschläge und Meinungen.

    Ich muß meine Informationen korrigieren: es handelt sich um einen Eigenbetrag in Höhe von 2.600€ und es müssen insgesamt 4 Backenzähne ersetzt werden, und die benachbarten Zähne werden überkront. Da es jeweils 2 hintereinanderliegende Zähne sind, würden Brücken aus Kunststoff schnell brechen.

    Ich habe in der vergangenen Woche einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter gestellt. Dieser wurde abgelehnt, mir wurde aber eventuell ein Darlehen in Aussicht gestellt, wenn ich schriftlich nachweisen kann, dass mein Zahnarzt eine Ratenzahlung ablehnt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Zahnarzt eine monatliche Ratenzahlung unter 100€ akzeptiert. Außerdem geht er bald in den Ruhestand. Aber ich werde ihn trotzdem fragen.

    Hoppel und In Gottes Hand:
    vielen Dank für eure Vorschläge, sie sind sehr hilfreich.

    Gruß,
    Sommersprossen

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