ALG II 100% Sanktion

  • Hallo Leute,

    ich muss am Monatg zu einer Massnahme antreten, hab den Vertrag schon unterschrieben in dem steht das bei nicht erscheinen 100% des Arbeitslosen Geldes gestrichen werden und bei weitern verstössen auch die Wohnungs beiträge und die Krankenkassen versicherung gestrichen werden. Ich lebe noch mit meinen Eltern in einer Bedarfgemeinschaft, was passiert nun können die mir wirklich das Wohngeld streichen ? Das heißt dann das meine Eltern ja auch raus aus der Wohnung müssen òder nicht ? Wenn meine Eltern dann ne neue Wohnung suchen, für 2 personen, dann bin ich ja Obdachlos kann das wirklich passieren kann doch nicht sein das hier in D ein 20 Jähriger auf die Straße gesetzt wird mit 100% Sanktion ... Was denken die was ich dann tun soll auf der Straße schlafen ? kann doch nicht sein ich hoffe mir kann das jemand genauer erklären.

  • Hallo,

    die Sanktionsandrohungen sind rechtens - es kann das ALG II für Dich tatsächlich vollständig gestrichen werden und im Widerholungsfall auch die anteiligen Kosten der Unterkunft. Aber das sollte kein Problem darstellen, solange Du zu der Maßnahme gehst...

    Gruß!

  • Bundessozialgericht B 4 AS 67/12 R vom 23.05.2013

    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…55&pos=1&anz=14


    Arbeitslos

    Du hast offensichtlich eine Sanktion hinter dir (1. Sanktionsstufe), bei weiterem Fehlverhalten droht dr die 2. Sanktionsstufe: keine Leistungen, bedeutet: kein Regelsatz, keine Kosten der Unterkunft, keine Krankenversicherung. Es entstehen Schulden bei der Krankenkasse.

    Du könntest dann Lebensmittelgutscheine beantragen, wenigstens damit würde dann die Krankenversicherung wieder aufleben.

    Würdest du alleine leben, würde dir in der Tat Obdachlosigkeit drohen, bzw. du müstest die Kosten der Unterkunft darlehensmässig beantragen, was dich aber in eine Schuldenspirale schleudern würde.


    Zu deinem Glück lebst du aber in einer Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern, solltest du sanktioniert werden, können deine Eltern die Erhöhung ihres KdU-Anteiles beantragen, so dass sie wegen des Wegfalles deines KdU-Anteiles nicht in Sippenhaft genommen werden.


    Ich gehe aber davon aus, dass die Abwicklung des Antrages eine zeitlang dauert, es könnte daher zu verspäteter Mietzahlung kommen, das ist nicht gut und gefährdet grundsätzlich das Mietverhältnis.

    Mein Rat ist daher, dass du alles unternimmst, um NICHT sanktioniert zu werden, auch wenn dir das völlig gegen den Strich geht. Realistisch gesehen bleibt dir kein Spielraum.

  • Ich hab bis jetzt noch keine sanktion gehabt... Wenn ich also den Mietanteil gestrichen bekomme, wird der von meinen Eltern erhöht ? Die Wohnung kostet 630€ für 2 Personen ist das doch viel zu viel. Warum entstehen schulden bei der Krankenkasse? Ich geh die nächsten 3 Monate einfach nicht zum Arzt. Kann ich nach den 3 Monaten wieder ganz normal ALG 2 beantragen ? Oder werde ich dann direkt wieder in ne Massnahme gesteckt ?

  • Eine Sanktion ist die Minderung der Leistung, ein Neuantrag ist nicht nötig. Auch während einer Sanktion muss man seinen Pflichten nachkommen.

    Man ist auf Grund Gesetz krankenversichert und muss Beiträge zahlen ( monatl. ca. 150,00 € ).

    wevell

  • Zitat

    Ich hab bis jetzt noch keine sanktion gehabt..

    Wenn du unter 25 bist, und noch nicht sanktioniert wurdest, würden die Sanktionen bei dir wie folgt aussehen:

    1. Sanktion

    Kein Regelsatz, aber Kosten der Unterkunft und Krankenversicherung
    Lebensmittelgutscheine dürfen beantragt werden.


    2. Sanktion
    Keine Leistungen
    Lebensmittelgutscheine dürfen beantragt werden.


    Während der Sanktionszeit wirst du weiterhin vom Jobcenter betreut und musst weiterhin alle Pflichten eines Arbeitslosen erfüllen.

  • Man Junge, du bist noch Blutjung, Sieh zu, dass du dir eine krisenfeste Arbeit suchst, deine Fragerei lässt mich vermuten, dass du mit 20 gar nicht arbeiten willst, vielleicht sogar dein ganzes leben auf Kosten der Gemeinschaft durchziehen willst. Mit dieser Androhung von Gewalt will dir der Staat nur zeigen, dass du dich vor Arbeit nicht drücken kannst, also nimm an dieser Sceiß-Maßnahme teil und diskutiere nicht, was wäre wenn.
    Haben deine Eltern vielleicht bei deiner erziehung etwas falsch gemacht, die Frage wirft sich für mich auf.

  • Ich werde niemals für 8€ die Stunde arbeiten... Wenn ich nebenbei noch gut Geld vom Amt kriege warum soll ich da arbeiten gehen ? Leider muss ich jetzt die wohnung aus eigener Tasche zahlen ist aber auch kein Drama... Ich unterstütz sowas einfach nicht die arbeitgeber meinen die können bei nem 8€ Job noch anforderungen stellen, die sollen mal froh sein das überhaupt jemand für 8€ arbeitet... Ist doch lächerlich sowas. Die ganzen Leiharbeiter firmen die dem kleinen arbeiter das Geld aus der Tasche ziehen, wer da mit macht ist dumm. Sollen die sich ihre Kräfte in Polen holen...

  • Hallo,

    Zitat

    Leider muss ich jetzt die wohnung aus eigener Tasche zahlen ist aber auch kein Drama...

    Naja, das Drama kommt bei Deiner Einstellung dann schon bald, wenn weder Miete noch Regelsatz gezahlt werden. Viel Spaß!

  • Du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden, ich bin nicht auf das Geld vom Amt angewiesen. Aber es ist schön wenn mir das Amt noch zusätzlich jeden Monat 500€ schenkt. Da will ich auch nicht weiter drauf ein gehen meine Frage ist beantwortet von daher kann man hier auch zu machen...

  • Hallo,

    ich habe das durchaus verstanden.

    Mit Deiner Ansicht riskierst Du jegliche Leistungen für Dich, also auch die 500 €. Deine Eltern riskieren, daß sie ausziehen müssen, weil die Wohnung zu teuer ist, da Du irgendwann grundsätzlich aus dem Bezug von ALG II herausgenommen wirst - und wenn ich mir Deine Antworten so ansehe, könnte sich auch der Staastanwalt für das ganze interessieren, da Du ja offensichtlich unbegründet Leistungen beziehst.

    Und nochmal: Viel Spaß dabei.

    Gruß!

    PS: Ob hier etwas geschlossen wird oder nicht entscheide immer noch ich allein.

  • Hallo,

    Zitat

    Ich lach mich kaputt Natürlich sind die zu groß

    Gibt es ein neues Gesetz, das die maximale Wohnungsgrösse vorschreibt? Mir ist keines bekannt.

    wevell

  • In manchen Bundesländern schon. Zumindest werden für zwei Personen nicht die Gesamtkosten der 80 qm gezahlt.
    Auch wenn die Wohnung evtl. sehr günstig ist und somit die Kaltmiete übernommen wird, werden die Neben/Heizkosten garantiert nicht in voller Höhe bezahlt. Das lässt sich aber auch gut über den "Hartz4Rechner ausrechnen.

    Desweiteren bereue ich es jetzt schon hier überhaupt einen Kommentar abgegeben zu haben. Hier liegt wahrscheinlich genau der Fall vor, den die BILDzeitung gern jedes Jahr an die Öffentlichkeit bringt und damit den meisten Arbeitnehmern die Wut auf Alle Bedürftigen gibt.
    Wenn man liest das jemand es nicht nötig hat sich helfen zu lassen und so arrogant daherkommt ("... Aber es ist schön wenn mir das Amt noch zusätzlich jeden Monat 500€ schenkt. ...") platzt mir vor Wut der Kragen. Manchmal kann ich gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte. - Ich sag nur: Pfui Deibel vor so einem Typ.

  • Hallo,

    Zitat

    Gibt es ein neues Gesetz, das die maximale Wohnungsgrösse vorschreibt? Mir ist keines bekannt.

    Die KdU sind kommunale Angelegenheit. Ich kennen nicht eine einzige Kommune, die in ihren Richtlinien nicht die maximal Größe der Wohnung festlegt, die berücksichtigt wird. Alles andere wäre ja auch recht komisch: warum sollte z.B. 1 Person in einer 200-qm-Wohnung für diese Zahlungen erhalten?

    Gruß!

  • Hallo,

    ich kenne viele Kommunen, die eine maximale Grösse der Wohnung nicht kennen. Nach der " Produkttheorie " ist nur eine maximale Miethöhe ( Angemessenheit ) erlaubt. Bei einem niedrigen Mietzins pro m² können für eine Einzelperson auch z.B. 80 m² Wohnraum noch angemessen sein.

  • Hallo,

    ich kenne viele Kommunen, die eine maximale Grösse der Wohnung nicht kennen. Nach der " Produkttheorie " ist nur eine maximale Miethöhe ( Angemessenheit ) erlaubt. Bei einem niedrigen Mietzins pro m² können für eine Einzelperson auch z.B. 80 m² Wohnraum noch angemessen sein.


    Klar, aber nicht die monatlichen Nebenkosten für 80m². Die werden dann entsprechend dem "ausreichenden" Wohnraum gekürzt. Spätestens bei der Jahresendabrechnung kann da ein Batzen zusammen laufen. Aber in diesem "speziellen" Fall wird das wohl auch kein Problem sein. Wer 500€ monatlich ohne Anspruch kassiert dem macht das wohl auch nichts aus.

  • Ich hab Anspruch auf das Geld und ich brauche das Geld auch. Ich war gestern nur etwas sauer, Arbeit suche ich aber ich vermeide es für 8€ bei ner Leihfirma zu arbeiten. Wenns hart auf hart kommt und die alles kürzen dann bleibt mir nix anderes überig als für 8€ zu arbeiten, aber selbst wenn ich dann für 8€ arbeite such ich nebenbei nach nem 10€ Job denn sowas muss ich mir nicht bieten.

  • Hallo,

    Zitat

    ich kenne viele Kommunen, die eine maximale Grösse der Wohnung nicht kennen. Nach der " Produkttheorie " ist nur eine maximale Miethöhe ( Angemessenheit ) erlaubt.

    Nenne mir eine....

    Die Produkttheorie betrifft Referenzmieten und hat wenig mit den Betriebskosten zu tun. Und ja, ich kenne das entsprechende BSG-Urteil.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    Ich hab Anspruch auf das Geld und ich brauche das Geld auch. Ich war gestern nur etwas sauer, Arbeit suche ich aber ich vermeide es für 8€ bei ner Leihfirma zu arbeiten. Wenns hart auf hart kommt und die alles kürzen dann bleibt mir nix anderes überig als für 8€ zu arbeiten, aber selbst wenn ich dann für 8€ arbeite such ich nebenbei nach nem 10€ Job denn sowas muss ich mir nicht bieten.

    Dann laß Deine schlechte Laune nicht dort aus, wo Du Hilfe suchst, ok?

    Gruß!

  • Hallo,

    ich versuche es noch ein Mal:

    Die von dir zitierten Höchstwerte sind die Höchstgrenze nach dem Wohnraumförderungsbestimmungen ( massgebend für den öffentlichen Wohnungsbau, Wohngeld ) des Bundeslandes. Eine Seite davor ist ein Rechenbespiel für die Produkttheorie.

    Leider ist diese Richtlinie aus dem Jahr 2011. Mittlerweile gilt:

    http://www.harald-thome.de/media/files/kd…06.2013-all.pdf

    Bitte Seite 21 lesen.

    Bitte zeige mir eine kommunale Richtlinie/Satzung, die eine maximale Wohnungsgrösse bestimmt.

    wevell

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