Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung, steht mir da nicht der Merhbedarf von 17 % zu?
Weiß das evtl. jemand? Achso, ich erhalte zusätzlich ALG II
Vielen Dank im Voraus.
Mehrbedarf bei Schwerbehinderung GdB 80 "G"
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bijou -
3. Oktober 2013 um 12:43 -
Erledigt
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Hallo,
sofern Du noch unter 14 Jahre alt (und somit erwerbsunfähig) bist - ja. Wenn Du über 14 Jahre alt (und somit erwerbsfähig) bist - nein.
Gruß!
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Hallo Hoppel,
danke für deine Antwort, aber das hat doch nichts mit dem Alter zu tun und nur wenn man Sozialgeld bekommt ? -
Hallo,
natürlich haben die 17% bei Behinderung und Mz G etwas mit dem Alter zu tun - genauso wie das Sozialgeld altersabhängig ist. Sonst hätte ich das ja wohl auch kaum geschrieben.
Zitatbei nicht erwerbsfähigen Personen, die voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent der nach § 20 maßgebenden Regelbedarfe anerkannt, wenn sie Inhaberin oder Inhaber eines Ausweises nach § 69 Absatz 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind;
Gruß!
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