Hallo,
Ich beziehe seit Anfang Oktober ALG II, mein Freund studiert. Er lebt von Bafög und in diesem Rahmen festgelegtem Unterhalt durch seinen Vater. Muss er von diesem Satz, der ja als Mindestsatz für ihn als Student festgelegt wurde wiederum Geld an mich leisten, nur weil wir als BG gelten? Heißt das, ihm steht auf einmal ein geringerer Satz, sprich nur Bedarfssatz nach SGB II zu, obwohl er selbst kein ALG II beantragt hat?
Dazu fällt mir noch eine Frage ein: ist es rechtens, dass das Jobcenter auch ihn einlädt zu einem Gespräch "über seine berufliche Situation" und ihm bei Nichteinhalten des Termins mit Kürzung seines (weder beantragten, noch erhaltenen) ALG IIs droht?? Muss er da hingehen?
Eine Frage wäre da noch: kann mir das Jobcenter Nachzahlungen des Bafög für den Monat September, die noch am 30.09. auf mein Konto eingingen, im Oktober als Einkommen anrechnen und meine Bedarfssatz für Oktober entsprechend kürzen?? Da hat doch das eine mit dem anderen nichts zu tun, oder?
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand kurz was darauf antworten könnte,
Lg, FraCor