Krank - Reha und Campingplatz - Umzug

  • Hallo Zusammen,

    bin neu hier weil ich seit 1 Monat ALG II bekomme und ein paar Fragen dazu habe, für die ich bisher keine Antworten gefunden habe (Sonderfall).

    Ich bin vor 3 Jahren aus der gemeinsamen Whg. mit meiner Freundin ausgezogen. Damals war ich schon Hartz4 und der Umzug wurde von der ARGE bezahlt. Weil ich kurz vorher eine Jobzusage auswärts bekommen hab, musste ich gleich 100 km von meiner Heimatstadt wegziehen. Da ich kein Auto hab war die Wohnungssuche so gut wie unmöglich und ich bin übergangsweise auf einen Campingplatz gezogen. Das hatte sich angeboten weil ich eh keine Möbel hatte.

    Jetzt bin ich aber vor ca. 1 1/2 Jahren krank geworden, hab 6 Monate Krankengeld bekommen, mein Zeitvertrag lief während dem Krankengeld aus, dann kam ALG I und jetzt seit 4 Wochen ALG II.

    Weil ich 3 chronische Krankheiten habe und nur sehr schwer Arbeit finden kann, hab ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und würde gerne eine Umschulung machen, weil ich jetzt weder im handwerklichen noch im gewerblichen Bereich arbeiten kann. Ich brauche wegen meinen gesundheitlichen Einschränkungen einen Schreibtischarbeitsplatz.

    Als ich meinen Antrag auf Hartz4 gestellt hab, habe ich das alles denen mitgeteilt und die waren der Meinung sie müssten mich zum Amtsarzt wegen einem Gutachten schicken. Ich hatte da aber schon einen Termin für eine Reha im November in der Tasche und konnte das JC davon überzeugen erst mal den Bericht der Rehaklinik abzuwarten, bevor sie eigene Massnahmen einleiten. Deshalb habe ich auch nur eine vorläufige EV bekommen, in der nur drin steht mich nach der Reha wieder zu melden.

    Jetzt meine Fragen:

    1.) Kann das JC meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nach der Reha ignorieren und trotzdem von mir verlangen dass ich mich um Arbeit bemühe?

    2.) Kann das JC mich nach der Reha zum Amtsarzt schicken und den Rehabericht ignorieren?

    3.) Ich will umziehen in eine normale Wohnung, hab keinen Bock mehr darauf mir im Winter den A...h abzufrieren, nur weil das Gas zum Heizen zu teuer ist und vom JC nicht zu 100% übernommen wird. Hab mich im I-net schlau gemacht und nirgendwo eine klare Aussage gefunden ob das ein Umzugsgrund ist der vom JC anerkannt und auch bezahlt wird. Ich hab ja auch nicht 1 Stück Möbel und braüchte dann eine Erstausstattung. Aber dazu hab ich auch nichts gefunden wie das ist wenn man vorher auf einem Campingplatz gewohnt hat und keine eigenen Möbel brauchte.

    Kann das JC von mir verlangen weiterhin auf dem Campinplatz zu wohnen und mir die Umzugs- und Erstausstattungskosten verweigern, nur weil ich hier so preiswert wohne? Hab mir bisher keine Wohnung gesucht weil ich wegen dem Kranken- u. Arbeitslosengeld die viel teurere Miete für eine Wohnung sparen wollte

    Ist ein Wohnwagen auf dem Campingplatz eine zumutbare Unterkunft im Sinne des Gesetzgebers?

    Gruß

  • Hallo,

    Zitat

    Kann das JC mich nach der Reha zum Amtsarzt schicken und den Rehabericht ignorieren?

    Was soll der Rehabericht dem JC bringen? Dieser ist eben nicht von einem Amtsarzt ausgestellt und nur der Amtsarzt kann über die Erwerbsfähigkeit entscheiden.

    Zitat

    Kann das JC meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nach der Reha ignorieren und trotzdem von mir verlangen dass ich mich um Arbeit bemühe?

    Ja - solange ein Amtsarzt nichts anderes feststellt.

    Zitat

    Hab mich im I-net schlau gemacht und nirgendwo eine klare Aussage gefunden ob das ein Umzugsgrund ist der vom JC anerkannt und auch bezahlt wird.

    Meine Glaskugel sagt nichts darüber aus, wie man bei Dir vor Ort entscheidet. Aber das mit dem Camping-Platz ist durchaus ein Grund für einen Umzug. Suche also eine Wohnung, die den Angemessenheitskriterium entspricht, und stelle dann einen Antrag auf Kostenübernahme. Das gleiche gilt dann auch für Erstaustattung.

    Gruß

  • 1.) Kann das JC meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nach der Reha ignorieren und trotzdem von mir verlangen dass ich mich um Arbeit bemühe?


    Ja natürlich ! Grundsätzlich bekommst Du Deinen monatlichen Unterhalt immer noch vom JobCenter. Also hast Du Dich nach deren Regeln zu richten.
    Der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bezieht sich nur auf Wiedereingliederung von der DRV.
    Das heisst das die die Kostenträger sind für Eingliederungsversuche, wie Praktikum, Bewerbungskosten etc. .
    Sämtliche dieser Kosten müssen also nicht mehr beim JobCenter eingereicht werden sondern bei der DRV.

    Steckt Dich die DRV allerdings in eine Maßnahme bekommst Du für diese Zeit Übergangsgeld und kein Hartz4 mehr.
    Das richtet sich nach Deinem evtl. Verdienst im erlernten Beruf und dem was Du heute dort verdienen würdest (um die 70% davon).
    Das ist evtl. zwar mehr als der Hartz4-Satz, aber dafür kannst Du auch nicht auf alles Anträge stellen.

    Für die DRV ist Dein "Schwebezustand" die idealste Sache. Die schieben Dich auf die lange Bank und die monatlichen Kosten zahlt das JobCenter. Dräng also nicht auf eine Umschulung, sondern auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wenn nötig bis vors Sozialgericht. Ich habe seiner Zeit den Fehler gemacht und mir einreden lassen "...Umschulung kommt gar nicht in Frage ..." und vorm Sozialgericht drehten die sich wie der Wind "... Natürlich bekommen Sie Rente, aber wär eine Umschulung nicht besser? ..." - da wurde dann die Verhandlung um 5 Min. unterbrochen und ich durfte mich umentscheiden. Leider entschied ich mich für die Umschulung in einen "toten Beruf" (Uhrmacher).
    Praktisch habe ich die 2 Jahre Umschulung an Zeit verschenkt. Eine verminderte Erwerbsmäßigkeitsrente hätte mir mehr gebracht.

    Nach der Umschulung saß ich ca. 6 jahre zu Hause und bekam nirgens einen Job der auch nur annähernd in diese Richtung geht.
    Und bei jedem Angebot das ich selbst hatte wurde mir gesagt: "... das können Sie auf keinen Fall ...".
    Habe mich in dieser Zeit sogar selbstständig gemacht, als Casinotechniker (ein Spielautomat ist wie eine "große Uhr" - bischen Mechanik, bischen Technik ...) was aber nach der neuen Spieleverordnung ab 2008 scheiterte. Die Hallen hatten einfach nicht mehr das Geld um mir Aufträge zu geben und machten es selbst.

    Und im vorletzten Jahr war ich es dann leid und habe den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben auslaufen lassen und bin als Dachdecker wieder für ein Jahr eingestiegen. Mittlerweile habe ich mich aber aktiv zurück gezogen und bin in der Werbung für Dachdeckerbetriebe überregional teilweise auf Honorar oder Gehalt, aber auch selbstständig unterwegs.

    Wenn Du Dich nur auf "Die" verlässt hockst Du in 10 Jahren noch dort wo Du jetzt bist. Nur mit Eigeninitiative kommst Du nach vorn.

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