Hallo Zusammen,
bin neu hier weil ich seit 1 Monat ALG II bekomme und ein paar Fragen dazu habe, für die ich bisher keine Antworten gefunden habe (Sonderfall).
Ich bin vor 3 Jahren aus der gemeinsamen Whg. mit meiner Freundin ausgezogen. Damals war ich schon Hartz4 und der Umzug wurde von der ARGE bezahlt. Weil ich kurz vorher eine Jobzusage auswärts bekommen hab, musste ich gleich 100 km von meiner Heimatstadt wegziehen. Da ich kein Auto hab war die Wohnungssuche so gut wie unmöglich und ich bin übergangsweise auf einen Campingplatz gezogen. Das hatte sich angeboten weil ich eh keine Möbel hatte.
Jetzt bin ich aber vor ca. 1 1/2 Jahren krank geworden, hab 6 Monate Krankengeld bekommen, mein Zeitvertrag lief während dem Krankengeld aus, dann kam ALG I und jetzt seit 4 Wochen ALG II.
Weil ich 3 chronische Krankheiten habe und nur sehr schwer Arbeit finden kann, hab ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und würde gerne eine Umschulung machen, weil ich jetzt weder im handwerklichen noch im gewerblichen Bereich arbeiten kann. Ich brauche wegen meinen gesundheitlichen Einschränkungen einen Schreibtischarbeitsplatz.
Als ich meinen Antrag auf Hartz4 gestellt hab, habe ich das alles denen mitgeteilt und die waren der Meinung sie müssten mich zum Amtsarzt wegen einem Gutachten schicken. Ich hatte da aber schon einen Termin für eine Reha im November in der Tasche und konnte das JC davon überzeugen erst mal den Bericht der Rehaklinik abzuwarten, bevor sie eigene Massnahmen einleiten. Deshalb habe ich auch nur eine vorläufige EV bekommen, in der nur drin steht mich nach der Reha wieder zu melden.
Jetzt meine Fragen:
1.) Kann das JC meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nach der Reha ignorieren und trotzdem von mir verlangen dass ich mich um Arbeit bemühe?
2.) Kann das JC mich nach der Reha zum Amtsarzt schicken und den Rehabericht ignorieren?
3.) Ich will umziehen in eine normale Wohnung, hab keinen Bock mehr darauf mir im Winter den A...h abzufrieren, nur weil das Gas zum Heizen zu teuer ist und vom JC nicht zu 100% übernommen wird. Hab mich im I-net schlau gemacht und nirgendwo eine klare Aussage gefunden ob das ein Umzugsgrund ist der vom JC anerkannt und auch bezahlt wird. Ich hab ja auch nicht 1 Stück Möbel und braüchte dann eine Erstausstattung. Aber dazu hab ich auch nichts gefunden wie das ist wenn man vorher auf einem Campingplatz gewohnt hat und keine eigenen Möbel brauchte.
Kann das JC von mir verlangen weiterhin auf dem Campinplatz zu wohnen und mir die Umzugs- und Erstausstattungskosten verweigern, nur weil ich hier so preiswert wohne? Hab mir bisher keine Wohnung gesucht weil ich wegen dem Kranken- u. Arbeitslosengeld die viel teurere Miete für eine Wohnung sparen wollte
Ist ein Wohnwagen auf dem Campingplatz eine zumutbare Unterkunft im Sinne des Gesetzgebers?
Gruß