Anrechnung von Einkommen

  • hallo ihr lieben,
    mein mann befindet sich in einer umschulung die von der rv bezahlt wird.er bekommt übergangsgeld von knapp 550eur.
    er ist aber tägl 77km mit dem pkw unterwegs (zur schule hin und wieder zurück) - das jc berechnet voll obwohl er die freigrenze hat wegen der fahrtkosten und einen freibetrag.d.h. summasumarum dürften die quasi 72,50eur anrechnen.
    also 300eur benzinkosten wurde ja auch ausgerechnet und freibetrag 180eur ... nun rechnen die nach 4.widerspruch (dieser wurde nicht einmal an die widerspruchsstelle weiter geleitet sondern immer von der SA bearbeitet) noch nicht berücksichtigt,nun bestehen 354eur mietschulden.wegen dem jc!

    sie schicken uns aber immer wieder zahlungsaufforderungen wir hätten zuviel bezogen von 550eur - das geht gar nicht.


    lieg ich falsch?

    im allgemeinen ist es so seit einem jahr das sie widerspruchsschreiben gar nicht weiterleiten sondern im team bearbeiten.das ist doch unrechtmäßig?wie geh ich vor?
    lieg ich falsch?

  • Hallo,

    die Widersprüche wurden rechtsmässig bearbeitet. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wurde, ist es doch egal, wer entscheidet. Im Falle der Ablehnung steht dir der Klageweg offen.

    Welche Freibeträge und Freigrenzen sollen wovon und warum angerechnet werden?

    wevell

  • Aus eigener Erfahrung weiss ich aber auch das die DRV die Fahrtkosten voll abgleicht.
    Die dann nochmal bei der ArGe einzureichen wäre sowieso nicht legal ;)

  • Hallo,

    Zitat

    das jc berechnet voll obwohl er die freigrenze hat wegen der fahrtkosten und einen freibetrag.d.h. summasumarum dürften die quasi 72,50eur anrechnen.

    Selbstverständlich wird das Übergangsgeld abzüglich der Versicherungspauschale angerechnet - es handelt sich schließlich nicht um ein (sozialversicherungspflichtiges) Erwerbseinkommen. Dementsprechend gibt es weder irgendwelche Freibeträge noch werden die Fahrtkosten angerechnet.

    Gruß!

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