ALG2 Bescheid abgelehnt HILFE!!!

  • Guten Tag,

    ich habe heute meinen Ablehnungsbescheid erhalten:

    Leider kann ich den Ablehnungsbescheid hier nicht einfügen, ich habe ihn aber vorher sicherheitshalber abgetippt:


    Kosten für Unterkunft und Heizung können nur als Bedarf bei der Leistungsberechnung berücksichtigt werden wenn diese Kosten auch tatsächlich nachgewiesen werden. Die vorgelegten Mietverträge wurden augenscheinlich nur für die Abwicklung von Behördenangelegenheiten „abgeschlossen“, da sämtlich vorliegende Mietverträge am 14.06.2013 (alsp weit nach Beginn des Mietverhältnisses) ausgestellt wurden. Mietzahlungen wurden nur von …. Geleistet.
    Zudem wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass Sie Frau … aufgrund von Wohnverhältnissen immer noch eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft mit Ihrem Vermieter, Herrn …, bilden. Die Gesetzliche Vermutung ist von Ihnen zu belegen. Ebenso gibt es Unklarheiten zu Ihrem Einkommensverhältnisse, da nicht klar ist auf welches Konto Ihr Einkommen (Witwenrente und Kindergeld) fließt. Zur Klärung des Sachverhalten haben Sie nichts beigetragen.
    Unter den oben genannten Voraussetzungen ergibt kein leistungsanspruch.
    Leistungen anch dem SGB II können nur Personen erhalten, die hilfebedürftig sind (§7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II). Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann; vor allem nicht aus den zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen (§ 9 Abs: 1 SGB II). Mit den von ihnen nachgewiesenen Einkommensverhältnissen nach § 11 SGB II sind Sie nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II.

    Meine Anmerkungen
    Der Vermieter hat die Mietverträge auf den 14.06.2013 datiert. Wir hatten bei unserem Einzug am 1.07.2012 auch Mietverträge aber die haben wir leider nicht mehr gefunden, wegen dem haben wir "Neue" Mietverträge gemacht, der Vermieter war einverstanden.

    Ich habe dem Vermieter die Miete per Dauerauftrag überwiesen. Meine Mutter hat ihm die Miete in bar gegeben (Sie hat kein Konto da Sie in Privatinsolvenz ist), Quittungen hierfür gibt es.

    Vorher bestand eine Gemeinschaft, aber jetzt eben nicht mehr. Meine Mutter will auch bald ausziehen aus dem Haus.

    Ich hoffe ihr Könnt mir helfen.

  • Hallo,

    Zitat

    Die Gesetzliche Vermutung ist von Ihnen zu belegen.


    Hiesst es "belegen" oder "widerlegen"?

    Das, was man hier lesen kann, lässt vermuten, dass das JC Recht hat. Deine Anmerkungen sagen leider nicht viel zum Sachverhalt aus.

    wevell

  • Kann Dein Vermieter nicht einfach Seine Ausführung des Mietvertrags kopieren?
    Der wird doch immer in doppelter Ausführung (für jede Partei einer) ausgegeben.

    Desweiteren sollte es doch wohl so sein das einem das Jobenter eine Einstehungsgemeinschaft nachweisen sollte.
    Hier hat der Antragsteller entweder zu voreilig oder etwas falsch gesagt beim Amt, so das der/die SB es so verstehen musste (wollte?).

    Und Mitquittungen in bar sind beim JC gültig. Habe das selbst erst hinter mir. Obwohl einem dann gesagt wird das es nicht ganz legal ist wegen Geldwäsche seitens des Vermieters.

  • Hallo,

    Zitat

    Desweiteren sollte es doch wohl so sein das einem das Jobenter eine Einstehungsgemeinschaft nachweisen sollte.

    Nein. Die Beweispflicht gegen die Regelvermutung liegt bei dem Antragsteller, nicht bei dem Jobcenter.

    Zitat

    Und Mitquittungen in bar sind beim JC gültig

    Richtig. Aber darum geht es hier offensichtlich nicht unbedingt. Anscheinend weiß das JC ja noch nicht mal, wohin das Einkommen überhaupt fließt, von dem dann die Miete hätte gezahlt werden können.

    Insgesamt scheint mir die Ablehnung rechtens. der entsprechende Schlüsselsatz lautet

    Zitat

    Zur Klärung des Sachverhalten haben Sie nichts beigetragen.

    Offensichtlich hatte das JC entsprechende Nachweise über den Geldeingang, die Widerlegung der Regelvermutung und Belege für die Mietzahlung verlangt, die jedoch nicht oder nicht ausreichend geliefert wurden. Schon allein deswegen (fehlende Mitwirkung) mußte der Antrag abgelehnt werden. Aber auch, weil genau all diese Punkte eben doch für eine Einstandsgemeinschaft sprechen: die Miete wurde offensichtlich nur vom Mitbewohner gezahlt, das Konto mit dem Geldeingang gehört offensichtlich nicht dem Antragsteller und das mit den Mietverträgen ist tatsächlich nicht gerade plausibel (siehe auch Anmerkung von TapI dazu)...

    Hier könnte nur Offenlegung und Klärung dieser Widersprüche helfen, was aber anscheinend bisher auch nicht geschehen ist.

    Gruß!

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