Hallo,
wir haben ein Problem mit dem Jobcenter und zwar bin ich seit Beendigung meines Studiums mit einer kurzen Unterbrechung auf ALG II angewiesen.
Ich wohne mit meinem Freund zusammen und so ehrlich wie wir sind haben wir alles angegeben.
Aber erstmal zum Anfang: Ich habe mein Studium Mitte April erfolgreich beendet und hatte ab dem 1. April Anspruch auf ALG II (vorzeitige Exmatrikulation mit weiteren Prüfungsanspruch, da nur die mündliche Bachelorprüfung Ausstand). So Mitte Juni habe ich eine Beschäftigung aufgenommen und wurde Mitte Juli zum 05.08.2012 wieder gekündigt (betriebsbedingt, Nachweise liegen vor). Ich hatte ein Gehalt von 2500 brutto. Ich hätte ja theoretisch wieder einen Anspruch ab Anfang August, aber ich bekam Ende Juli mein volles Gehalt für Juli und Ende August anteilig für August. Also hätte ich ja zumindest einen gewissen Anspruch für September.
So mein Freund ist voll Berufstätig. Aus diesem Grund bekomme ich nur einen geringen Anteil an ALG II. Das Jobcenter möchte jetzt, dass mein Freund zu einem Termin geht und sich einen besseren bezahlten Job sucht, damit ich aus dem Anspruch herausfalle, allerdings hätte ich dann keine Krankenversicherung mehr und eine freiwillige Versicherung können wir uns nicht leisten. Dürfen die meinen Freund zwingen einen neuen Job zu suchen? Könnte er die Unterschrift unter der Eingliederungsvereinbarung verweigern ohne Konsequenzen? Denn er würde ungern seinen Job aufgeben, weil er ihm extrem Spass macht und er gute Aufstiegschancen hat. Dazu kommt, dass wir noch gar nicht im Leistungsbezug sind, weil mein Antrag noch gar nicht bearbeitet wurde.
Dann war er von Mitte Juni bis Ende August aufgrund eines Beinbruches Krankgeschrieben und bekam ab dem 31. Juli Krankengeld. Für Juli haben sie mir noch Geld überwiesen, hatte allerdings keinen Anspruch mehr. Ab August erhielt ich kein Geld mehr. Nun haben sie von der Krankenkasse für den ganzen Tag das Krankengeld eingefordert, in Höhe von ca. 40 €, aber wir erhielten für den Tag für uns beide nur 7 € pro Tag. Das dürfen sie doch nicht, vorallendingen weil ich das Geld eigentlich zurück erstatten müsste, oder? Was mich sowieso stutzig macht, woher die das wussten, da wir zu dem Zeitpunkt noch nichts diesbezüglich eingereicht haben und diese ganze Sache doch unter die Schweigepflicht fällt. Sie konnten bevor der Bescheid kam uns die genaue Summe nennen. Leider hat die Krankenkasse bereitwillig gezahlt.
Es wäre nett wenn mir jemand Auskunft geben kann und bitte mit den zugehörigen Paragraphen, damit ich gegebenfalls eine rechtliche Grundlage habe.
Danke schonmal.