• Ich habe gestern ein Schreiben bekommen aus der Gemeinde wo mein EX Mann wohnt (seit 16 Jahren ) geschieden.

    Hier wurde ich aufgefordert mein Einkommen anzugeben da mein Ex Mann seit September wieder im Hartz4 ist .


    Den selben Brief hat mein Sohn bekommen nur mit falschen Familiennamen.


    Wir beide sollen unser Einkommen nachweisen , nur frage ich mich was habe ich damit noch zu tun.

    Mein Ex Mann weis auch das sein Sohn noch in der Lehre ist und das er seinen Sohn noch 50 000 Euro an

    Unterhalt schuldet.

    Wie soll ich mich verhalten , für meine Sohn werden wir das fertig machen, von den 300 Euro die er Lehrlingsgeld bekommt

    kann und brauch er auch nichts für seinen Vater bezahlen.

    Aber was geht mir das alles noch an ??? Ich bekomme selber nur Erwerbsunfähigkeitsrente von 500 Euro.

    Wie soll ich mich verhalten ?

  • Hallo,

    sofern es tatsächlich "nur" um ALG II geht (und nicht um Sozialhilfe), ist die Aufforderung der Gemeinde sinn- und rechtlos, weil es in diesem Fall keine Unterhaltspflichten von Euch gegenüber dem Ex-Mann gibt.

    Vorstellen könnte ich mir allerdings, daß Dein Ex gegenüber dem Jobcenter angegeben hat, Unterhalt zu zahlen, um so eine Anrechnung bei dem ALG II zu erreichen.

    Allerdings würde ich das Anliegen nicht unbeantwortet lassen, da es sonst Probleme geben kann. Schreibe also formlos zurück, daß Du nicht unterhaltsverpflichtet bist und daher Dich nicht in der Lage siehst, die Nachweise vorzulegen und der Ec auch keinen Unterhalt zahle.

    Gruß!

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