Eelktroheizung / Nachtspeicher

  • Hallo Leute,

    ich wohne leider in einer Wohnung mit Elektroheizung. Nun sagt mir die Arge das ich keinen Heizkostenerstattung bekäme da ich ja mit Strom heize und die Stromkosten mit der Grundsicherung ja schon erstattet würden. Ich dachte das wäre für den Strom den ich zum täglichen Leben brauche aber nicht zum Heizen. Kann mir jemand sagen ob die Recht haben oder ob es irgendwo einen § gibt der mir bei meinen Stromkosten hilft?

    Schon mal danke im Vorraus
    Eselchen Margret

  • Hallo,

    die Stromkosten für die Heizung liegen nicht innerhalb des Regelsatzes und werden dementsprechend innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen. Problem ist dabei meist, daß es keinen gesonderten Zähler für die Stromheizung gibt. In solchen Fällen geht das JC von einer entsprechenden Pauschale aus. Wie hoch diese Pauschale in Deinem Fall ist, kann ich mangels Angaben zum Bundesland und zur Kommune oder Landkreis nicht sagen.

    Gruß!

  • Hallo,

    das JC muss angemessene Heizkosten übernehmen. Bei Nachtspeicherheizung erstellt der Energieversorger die Rechnung getrennt für Haushaltsstrom - und Nachtstromspeicherung. Heizt du mit Haushaltsstrom, ist der Stromkostenanteil für die Heizung zu übernehmen. Auch der Strom für einen Durchlauferhitzer wird als Mehrbedarf vom JC anerkannt.

    Wende dich bitte an eine örtliche Erwerbsloseninitiative, dort kann man dir weiter helfen.

    wevell

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