• Hallo,

    Ich beziehe zur Zeit ALG II und bin von meinen Eltern im Erbe eingetragen.
    Das Erbe ist ein Grundstück bzw. eine größere Geldsumme sofern das Grundstück verkauft wird.
    Da ich mich mit meinen Eltern jedoch nicht verstehe, möchte ich das Erbe nicht antreten.

    Darf ich mit ALG II ein Erbe im voraus ausschlagen oder mache ich mich damit strafbar,
    da ich jede Möglichkeit der Verbesserung der finanziellen Situation annehmen muss ?

    Gruß

  • Hallo,

    eine Ausschlagung könnte als "vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit" gewertet werden, was dann zur Einstellung von ALG II und Rückzahlungsforderungen führen kann.

    Eine Ausschlagung ist daher nur sinnvoll, wenn man Schulden erbt.

    Gruß"

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