Anspruch auf Hartz 4 als Auszubildener

  • Hallo.

    meinem Freund, der im Septmeber eine Ausbildung begonnen hat, wurde vom Bab Amt empfohlen, gleichzeitig mit dem Bab Antrag auch einen Antrag auf Hartz 4 zu stellen. Entweder er bekommt das eine oder das andere wurde ihm gesagt. Jetzt wollte ich fragen ob das stimmt und ihm sicher Unterstützung bei den Mietkosten gewährt wird.

    Jetzt ein paar Infos zu ihm: Er ist schon 24, das ist seine erste Ausbildung, seine Mutter empfängt Hartz4 und lebt mit ihrem Sohn und einem Pflegekind in einer 3 Zimmer Wohnung, in der er keinen Platz hat. Sein Papa hat mit seinem 18. Lebensjahr die Unterhaltszahlung eingestellt und seitdem nichts mehr von sich hören lassen, nicht mal den Bab- Antrag zurückgesendet. Ersparnisse hat er keine und nur mit seinem Ausbildungsgehalt kann er sich keine Wohnung finanzieren.

    Danke schon jetzt für die Hilfe!

    LG Julia

  • Hallo,

    Zitat

    Entweder er bekommt das eine oder das andere

    Das ist falsch. Der grundsätzliche Anspruch auf BAB schließt einen Anspruch auf ALG II aus.

    Die Mietbeihilfe wird dann gewährt, wenn Dein Freund vor einem Auszug einen entsprechenden Auszugsantrag bei dem Jobcenter gestellt hat und eine Wohnung mit angemessenen Kosten der Unterkunft bezieht. Ob und wie hoch dann die Mietbeihilfe ist, hängt von einigen Parametern ab (u,a, die Höhe des BAB).

    Gruß!

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