Hallo ihr alle, ich bin neu hier, und habe eine Frage zum Schonvermögen, die hier wohl noch nicht gestellt wurde und die ich auch nicht in den FAQ gefunden habe.
Der Betroffene ist 61 Jahre alt, ledig und alleinlebend, und wird demnächst erstmalig einen Hartz4-Antrag stellen.
Es existiert frei verfügbares Vermögen, dass den Grundfreibetrag, aber nicht den Freibetrag für Altersvorsorge überscheitet.
Ist dieses als Schonvermögen zur Altersvorsorge anrechenbar, obwohl es nicht festgeschrieben ist, weil die Altersgrenze für die Festschreibung ohnehin überschritten ist?
Vielen Dank schonmal für die klugen Antworten!
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