Verwirrung bei Bewilligungszeiträumen

  • Hallo Community,

    Ich bin neu hier angemeldet, aber nicht selbst von Hartz4 "betroffen", sondern regele den Schreibkram meiner Mutter, die Hartz4-Aufstockerin mit geringfügigen Beschäftigungen ist.

    An den letzten beiden Bescheiden bin ich nun am Verzweifeln - da sind viele Sachen unstimmig, aber ich fange mal mit dem Augenscheinlichsten an.

    Aufgrund des Antrags vom 25.03.13 wurden Leistungen für den Zeitraum vom 01.04.2013-30.09.2013 bewilligt.
    Nach meiner Rechnung wären dies 6 Monate. Soweit so schlecht.

    Auf Fehler in den Berechnungen selbst gehe ich bei Bedarf in seperaten Postings ein.

    Nun hat meine Mutter den Antrag auf Weiterbewilligung leider zu spät abgegeben, nämlich am 17.09.13.
    Natürlich hat sie im September kein Geld gesehen, denn der Betrag vom Bescheid lautet auf 617,86 EUR.
    Dort steht: "Monatlicher Gesamtbetrag von 01.09.2013 bis 30.09.2013"
    Ein solcher Betrag ging aber nie auf dem Konto ein, stattdessen erst wieder am 18.10.13 553,86 EUR.

    Was mich aber am meisten verwirrt, ist, dass auf den Antrag vom 17.09.13 die Leistung von 01.11.2013 -31.03.2014
    (5 Monate!?) mit 584,26 bewilligt wurden und am 18.10. eingingen.

    Ist der September nun unter den Tisch gefallen, oder was?

    Oder muss ich mir, da es sich immer um eine Vorauszahlung handelt,die Leistung für 11/2013 als in 10/2013 gezahlt vorstellen, aber was ist dann mit Leistung für September, wo gar kein Geld einging?

    Hoffe auf schnelle Hilfe,

    euer Hans Hartz der 4.

  • Hallo,

    Zitat

    Ist der September nun unter den Tisch gefallen, oder was?

    Die Zahlung für September wurde am 29.August geleistet. Hat Deine Mutter an diesem Tag eine Zahlung erhalten?

    Im September selbst hatte Deine Mutter keinen Anspruch auf ALG II und somit auch kein Zahlungseingang.

    Gruß!

  • Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Also ehrlich gesagt, bin ich jetzt noch etwas verwirrter:

    Zitat

    Im September selbst hatte Deine Mutter keinen Anspruch auf ALG II und somit auch kein Zahlungseingang.

    Aber wieso denn nur? Der Bescheid bewilligt doch vom 01.04.-30.09.

    Der letzte Zahlungseingang war am 30.08., dann erst wieder am 18.10. - also nach der Weiterbewilligung für den Zeitraum 01.10.-31.10.

    Dann wäre - da ja im Voraus bezahlt wird - dieses Geld für den Monat Oktober.

    Nun will mir jedoch nicht einleuchten, da nicht logisch, dass jemand, der generell Anspruch hat, auf einen Monat verzichten sollte - wieso kein Anspruch im September?

    Am besten füge ich mal meine Excel-Tabelle mit allen (bisher eruierten) Zahlungen als Screenshot ein:

    Wie man ganz unten sieht gibt es für September einen Anspruch von von 617,86, doch der einzige Betrag, der - bislang nicht zuzuordnen - am 03.09. einging waren die 71,13. Ein Betrag von 617,86 ist in keinem Monat gezahlt worden.

  • Der letzte Zahlungseingang war am 30.08., dann erst wieder am 18.10. - also nach der Weiterbewilligung für den Zeitraum 01.10.-31.10.

    Dann wäre - da ja im Voraus bezahlt wird - dieses Geld für den Monat Oktober.

    Nun will mir jedoch nicht einleuchten, da nicht logisch, dass jemand, der generell Anspruch hat, auf einen Monat verzichten sollte - wieso kein Anspruch im September?

    Am besten füge ich mal meine Excel-Tabelle mit allen (bisher eruierten) Zahlungen als Screenshot ein:

    http://www.pic-upload.de/view-21302126/tabelle1.jpg.html[/IMG]
    zum vergrößern bitte anklicken.

    Wie man ganz unten sieht gibt es für September einen Anspruch von von 617,86, doch der einzige Betrag, der - bislang nicht zuzuordnen - am 03.09. einging waren die 71,13. Ein Betrag von 617,86 ist in keinem Monat gezahlt worden.

  • Hallo,

    Zitat

    Aber wieso denn nur? Der Bescheid bewilligt doch vom 01.04.-30.09.

    Das eine Zeile zuvor Zitierte hätte meiner Ansicht nach anders lauten müssen: "Weil bis Ende September der Antrag nicht bearbeitet war, konnte auch kein Zahlungseingang erfolgen."

    Obwohl spät eingereicht, wäre der neue Bewilligungszeitraum vom 01.10.2013 bis 31.03.2014. Frage umgehend beim JC nach, warum ab 01.11.2013 erst bewilligt. Sollte keine Abhilfe geschaffen werden, lege fristgerecht Widerspruch ein.

    Über die Höhe der Ansprüche und der ausgezahlten Beträge kann man ohne detaillierte Angaben nichts aussagen.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    Aber wieso denn nur? Der Bescheid bewilligt doch vom 01.04.-30.09.

    Der letzte Zahlungseingang war am 30.08

    Dann hat Deine Mutter die Zahlung für September erhalten, nämlich am 30.08. Im September selbst konnte keine Zahlung mehr erfolgen, weil der Anspruch am 30. September geendet ist.

    Zitat

    Nun will mir jedoch nicht einleuchten, da nicht logisch, dass jemand, der generell Anspruch hat, auf einen Monat verzichten sollte - wieso kein Anspruch im September?

    ALG II wird im voraus gezahlt. Die Zahlung Ende August ist also das ALG II für den Monat September.

    Gruß"!

  • Hallo,

    vielen Dank für eure Hilfe

    Nach einigem Nachdenken ist bei mir der Groschen nun auch gefallen.
    Der Super-Moderator "Hoppel" hat Recht.
    Ende September sollte es die Leistungen für Oktober schon auf dem Konto geben, sofern weiterbewilligt wurde, was in unserem Fall noch nicht geschehen war, da der Antrag zu spät einging.
    Das Geld für Oktober kam dann jedoch am 18.10.2013.
    Der Zeitraum für 01.10.-31.10.2013 wurde seperat bewilligt, erst danach der 01.11.13-31.03.2014.
    Daher der 5-Monats-Zeitraum.

    Auf dieser Basis habe ich nun meine Tabelle umgestaltet und man sieht deutlich, dass man für den Zeitraum vom 01.04.-30.09. den März zu berücksichtigen hat, dafür fällt der September raus.

    zum Vergrößern bitte klicken:
    [Blockierte Grafik: http://www7.pic-upload.de/16.11.13/e3fm6jeyc18c.jpg]

    Meine nächste Herausforderung besteht nun darin, das Einkommen meiner Mutter (alles netto wie brutto, da unter 450,-EUR) in den einzelnen Monaten anzurechnen. Eine Verschärfung der Denkaufgabe besteht darin, dass Ihr Einkommen der Höhe nach schwankt.
    Daher wird immer erst vorläufig bewilligt und sie muss nach dem nächsten Monatsersten die Lohnabrechnungen vorlegen und bekommt entweder einen Restanspruch ausgezahlt oder die Forderung wird verrechnet.

    Ich gehe momentan davon aus, dass, wenn z.B. im Juli 420,- EUR verdient wurden, diese aber erst im August zugeflossen sind, diese Summe auf die Leistung für August, welche am 30.07. ausbezahlt wurde, angerechnet wird. (Selbstverständlich mit den mir bekannten und aus den Bescheiden hervorgehenden Absetzungen...)
    Liege ich da richtig?

    MfG
    Hans Harz der 4.

  • Hallo,

    massgebend ist der Zeitpunkt des Zuflusses vom Lohn. Im Zuflussmonat mindert sich der ALG II-Anspruch. Die Entstehung des Anspruches spielt keine Rolle.

    Im oben genannten Beispiel würde sich der ALG II-Anspruch im August um 256,00 € verringern.

    wevell

  • hallo wevell,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort - da liege ich ja richtig, denn der Lohn wird immer nachträglich, also im Folgemonat überwiesen und muss demnach dort angerechnet werden - z.B. der Julilohn wird am 10. August überwiesen = Zufluss und Anrechnung im August, also im Zeitraum 01.08. - 31.08.

    Gruß
    Hans Harz der 4.

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