Hallo,
ich bin für ein Jahr (von 05/13 bis 05/14) in einer FAV Massnahme ( Arbeitsbertrag bei einem Weiterbildungsträger), bekomme dazu eine Aufstockung vom Jobcenter, meine Frage ist: verfällt mein Urlaubsanspruch aus diesem Jahr oder kann ich ihn ins neue "mitnehmen". Mein Arbeitgeber stellt sich quer. Welche gesetzl. Bestimmungen gelten hier ? Bei einer MAE z.B. kann man die Urlaubstage ja auch am Ende der Massnahme nehmen, egal wann sie endet.
Vielen Dank schon mal
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!