Einkommen Anrechnung auf Bedarf des Kindes?

  • Hallo, ich habe einen kleinen Nebenjob, für den vergangenen Bewilligungszeitraum wurde jetzt die Nachberechnung vom Jobcenter gemacht. Ich muß einen gewissen Betrag zurückzahlen. Bis hierher scheint es ok zu sein.

    Was ich aber sehr merkwürdig finde, ist, dass der zurückzuzahlende Betrag auf mich und mein Kind GESPLITTET wurde?
    Ich soll jetzt ca. 75€ zurückzahlen, (Minderung Regelbedarf ALG II)
    UND MEIN KIND soll ca. 11 € zurückzahlen. (Minderung Bedarf Unterkunft und Heizung).

    Mein Kind hat noch nicht mal ein Konto?
    Ist diese Splittung rechtens?
    Wie soll mein Kind bezahlen ohne Konto?

    Es steht eine Formulierung drunter:
    Die Erstattungsbeträge sind von jeder Person wie folgt bis zum ...
    unter Angabe folgender Bankdaten und des persönlichen Verwendungszweckes zu überweisen:

    (Konto der Arge)
    (ich...Verwendungszwecknummer...Betrag)
    (mein Kind...Verwendungszwecknummer...Betrag)


    Wie soll ich den Widerspruch machen?
    "Splittung nicht zulässig auf Grund von..?"

  • Hallo,

    wahrscheinlich hat Dein Einkommen Deinen eigenen Lebensunterhalt überschritten, womit der überschreitende Anteil bei den anderen Mitgliedern der BG angerechnet wurde. Sollte es so sein, ist ein Widerspruch recht sinnlos.

    Gruß!

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