Geld beantragen für ein Bett mit 2,20m Länge?

  • hallo zusammen,
    ich bin alleinerziehend von einem knapp 17 jährigen sohn.
    ich habe nie leistungen für einrichtungsgegenstände beantragt.
    alles was wir in der wohnung haben, habe ich durch meine arbeit erworben.
    zur zeit bin ich aus gesundheitlichen gründen zu hause, werde meinen job nicht mehr machen können, bedingt durch den kampf mit der rentenversicherung, musste ich hartz 4 beantragen.
    jetzt ist es so, dass mein sohn ein normal grosses bett von 2m länge hat.
    er ist 1,95 m gross und der arzt hat mir nahe gelegt, dass ich zusehen soll, dass er ein grösseres bett bekommt!
    das problem ist ja nun, dass betten in der länge von 2,20 m extra bestellt werden müssen, dazu kommt noch der lattenrost und eine matratze, die grösse wirkt sich ungemein auf den preis aus.
    dies kann ich zur zeit nicht mit hartz 4 stemmen!

    kann mir jemand von euch einen rat geben, ob es evtl mit attest des arztes, einen zuschuss zu einem grösseren bett gibt?
    es wäre in dem sinne ja eine erstbeschaffung eines so grossen bettes...


    vielen dank schon mal für eure antworten..

    LG EvenStars

  • Hallo,

    Zitat

    kann mir jemand von euch einen rat geben, ob es evtl mit attest des arztes, einen zuschuss zu einem grösseren bett gibt?
    es wäre in dem sinne ja eine erstbeschaffung eines so grossen bettes...

    Die Wahrscheinlichkeit eines Zuschusses ist recht gering, zumal die Begründung auch nicht sehr plausibel ist (bin selbst 2 Meter groß...). Du kannst es natürlich versuchen - mußt aber damit rechnen, daß Dir das - wenn überhaupt - nur als Darlehen gewährt wird.

    Gruß!

  • der doc schreibt mir ein attest aus.
    ich hab ja schon so probleme schuhe zu bekommen :D
    ich hoffe, er macht bald mal einen stopp!!!
    auch ein geringer zuschuss würde ja schon etwas helfen!

    ich danke dir für deine antwort :)

    VLG

  • Hallo,

    auch wenn Du ein Attest hast, ist das kein Grund für das Jobcenter. Ich würde mich - wenn schon - eher an Deine Krankenkasse wenden.

    Ansonsten: versuche es beim Jobcenter - man weiß nie, wie vor Ort entscheiden wird.

    Gruß!

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