hallo zusammen,
ich bin alleinerziehend von einem knapp 17 jährigen sohn.
ich habe nie leistungen für einrichtungsgegenstände beantragt.
alles was wir in der wohnung haben, habe ich durch meine arbeit erworben.
zur zeit bin ich aus gesundheitlichen gründen zu hause, werde meinen job nicht mehr machen können, bedingt durch den kampf mit der rentenversicherung, musste ich hartz 4 beantragen.
jetzt ist es so, dass mein sohn ein normal grosses bett von 2m länge hat.
er ist 1,95 m gross und der arzt hat mir nahe gelegt, dass ich zusehen soll, dass er ein grösseres bett bekommt!
das problem ist ja nun, dass betten in der länge von 2,20 m extra bestellt werden müssen, dazu kommt noch der lattenrost und eine matratze, die grösse wirkt sich ungemein auf den preis aus.
dies kann ich zur zeit nicht mit hartz 4 stemmen!
kann mir jemand von euch einen rat geben, ob es evtl mit attest des arztes, einen zuschuss zu einem grösseren bett gibt?
es wäre in dem sinne ja eine erstbeschaffung eines so grossen bettes...
vielen dank schon mal für eure antworten..
LG EvenStars