Meine Pflegetochter (31, alleinerziehend) arbeitet beim DRK als Demenzbetreuerin. Da dabei die unterschiedlichen Haushaltungen mit dem privaten PKW angefahren werden, fallen Dienstgangkosten an. Diese werden nach exaktem Nachweis durch die Dienststelle mit 0,30 € pro km erstattet.
Da unterschiedliche Stunden und dadurch unterschiedliche Einkünfte entstehen, muss monatlich die Abrechnung eingereicht werden. Dabei sind dann z.B. auch 200 km Dienstgangkosten = 60,00 Euro, die ihr gezahlt werden für die nachgewiesene Nutzung ihres privaten PKW.
Das JC rechnet nun diese Dienstgangkosten vollständig als Einnahmen an, ohne irgendeine Gegenrechnung / Anrechnung der Kosten für den PKW.
Ansonsten ist die Abrechnung wohl soweit ok d.h. Anrechnung von KM bis zur Dienststelle mit 0,20 €/km einfache Wegstrecke (ist aber nur 1 km von der Wohnung entfernt), Reinigung Dienstkleidung, Kinderbetreuung vor und nach der Grundschule, 30 € private Versicherung, nachgewiesene Haftpflicht PKW
Somit verbleiben bei 20% Freibetrag ein Betrag von 0,06 € pro km. Damit kann keiner das Auto auch nur tanken. Also heißt dies, dass SGB II Mittel eingesetzt werden müssen um die nichtselbständige Einkünfte zu finanzieren.
Leider finde ich nichts klares im Netz - brauche also eure Hilfe für die Begründung des Widerspruches.