Wohnungswechsel und offene Fragen

  • Hallo,

    wie schon oben erwähnt beabsichtige ich einen Wohnungswechsel. Kurz zu mir: ich beziehe ALGII, bin 24 und alleinerziehend mit einem 3-jährigem Kleinkind.
    Nun ist es so, dass ich nach Aufforderung des JC vor 2 Jahren in meine derzeitige Wohnung gezogen bin. Die Kosten meiner Wohnung waren damals unangemessen, sind sie auch heute noch, (330,00€ Bruttokaltmiete; 285,00€ werden in unserer Region für 2 Personen übernommen) aber nach Absprache mit dem JC das ich den Überschuss von meiner Regelleistung begleiche und der Begründung das meine Mutter direkt mit im Haus wohnt für eventuelle Notfälle, durfte ich die Wohnung beziehen.
    Nun möchte ich aber aus dieser Wohnung ausziehen, es gibt mehrere Gründe dafür u.A. auch das meine Mutter direkt mit im Haus wohnt :p und die Wohnung wird mir auch zu teuer (Nebenkosten).

    Meine Frage nun, ist es für das Jobcenter ein Grund für einen Wohnungswechsel, die Wohnungskosten quasi auf "eigene Faust" zu senken? Ich wurde vom JC ja nicht dazu aufgefordert, sondern möchte das "aus freien Stücken" sozusagen :D Und wenn ja, wie ist das dann mit der Mietkaution? Ich kann diese nicht aufbringen, wird sie trotzdem vom JC übernommen oder als Darlehen gewährt? Ich habe mich auch schon umgesehen nach neuen Wohnungen, die erheblich günstiger sind. Natürlich war ich auch schon persönlich beim JC, die nette Frau am Empfang konnte meine Frage aber nur bedingt mit dem Satz "Das müssen wir dann sehen..." beantworten. Ich habe auf jeden Fall schon einmal einen Zettel für eine Stellungnahme warum ich umziehen will und 3 Zettel zur Aufschlüsselung der Miete für die in Frage kommenden Wohnungen bekommen.
    Und dann hätte ich noch eine Frage bezüglich der Erstausstattung. Ich hatte in allen Wohnungen, einschließlich der aktuellen, glücklicherweise immer Einbauküchen. Falls es zum Umzug kommen sollte, hätte ich also keinerlei eigene Küchenschränke, geschweige denn notwendige Elektrogeräte. Könnte ich dafür einen Antrag auf Erstausstattung stellen? Es ist ja nicht meine erste Wohnung.

    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen und bedanke mich schon einmal dafür! :)

  • Hallo,

    Zitat

    Meine Frage nun, ist es für das Jobcenter ein Grund für einen Wohnungswechsel, die Wohnungskosten quasi auf "eigene Faust" zu senken?

    Nein, nicht unbedingt. Stelle aber dennoch einen Umzugsantrag.

    Zitat

    Und wenn ja, wie ist das dann mit der Mietkaution? Ich kann diese nicht aufbringen, wird sie trotzdem vom JC übernommen oder als Darlehen gewährt?

    Sofern eine Umzugsgenehmigung erteilt wird, kann die Kaution übernommen werden.

    Zitat

    Falls es zum Umzug kommen sollte, hätte ich also keinerlei eigene Küchenschränke, geschweige denn notwendige Elektrogeräte. Könnte ich dafür einen Antrag auf Erstausstattung stellen?

    Nein, zumal der Umzug weder erforderlich noch notwendig ist. Vielleicht bringt jedoch ein Antrag auf ein Darlehen etwas.

    Gruß!

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