Hallo,
ich bin in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ehefrau - wir beide beziehen ALGII.
Nun war meine Frau in Urlaub in ihrer Heimat (Ukraine). Da die Abwesenheit bereits länger geplant war, als ohne Abzug möglich, wurde bereits für diesen Monat ihr etwas abgezogen.
Demnächst soll sie wieder zurückkommen, Flug war ja bereits gebucht. Nun will sie nicht mehr zurückkommen - zumindest nicht in absehbarer Zeit. Wenn sie sich nun nicht wieder beim Jobcenter planmäßig als "zurück" meldet, dann wird ihr wohl der restliche Monat auch zurückgefordert und von unserem gemeinsamen Anspruch abgezogen.
Wenn ich das richtig sehe, erstreckt sich der Anspruch aber nicht nur auf die Regelleistungen (tägl. Bedarf) sondern auch auf den Anteil der Mietzahlung. D.h. meiner Frau wird 50% der Miete zugeteilt. Wenn sie nun den Anspruch verliert, da nicht anwesend, dann wird mir wohl auch ihre anteilige Miete abgezogen.
Eigentlich müsste ich sie doch dann jetzt als "dauernd getrennt lebend" von meiner BG abmelden. Dann bekomme zwar nur noch ich die Regelleistungen, aber die Miete wird auch zu 100% auf mich gerechnet und erstattet.
Ich gehe davon aus, dass sich das wieder "einrenkt" und sie irgendwann doch wieder zurück kommt. Ich denke, dann muss ich einfach nur wieder melden, dass sie wieder zur BG gehört, oder ??
Sehe ich das falsch oder denke ich da richtig ?? Bitte um Antwort.
Danke schon jetzt!